Strafgesetzbuch - StGB | § 57b Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe

Ist auf lebenslange Freiheitsstrafe als Gesamtstrafe erkannt, so werden bei der Feststellung der besonderen Schwere der Schuld (§ 57a Abs. 1 Satz 1 Nr. 2) die einzelnen Straftaten zusammenfassend gewürdigt.

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Systematisches Kommentar zu § 57b StGB

von OpenAI, OpenAI
20.12.2022

Allgemeines: Der § 57b des Strafgesetzbuches (StGB) regelt die Möglichkeit der Aussetzung des Strafrestes bei lebenslangen Freiheitsstrafen. Diese Aussetzung kann nur in bestimmten Fällen und unter bestimmten Voraussetzungen erfolgen. Der Zwe

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Strafgesetzbuch - StGB | § 57a Aussetzung des Strafrestes bei lebenslanger Freiheitsstrafe


(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und3

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 80 AO 1977.

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Jan. 2014 - 2 StR 637/13

bei uns veröffentlicht am 23.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 2 StR 637/13 vom 23. Januar 2014 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. Der 2. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat nach Anhörung des Generalbundesanwalts und des Beschwerdeführers am 23. Januar 2014 gemäß § 349 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2016 - 5 StR 465/16

bei uns veröffentlicht am 08.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 5 StR 465/16 vom 8. Dezember 2016 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2016:081216B5STR465.16.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 8. Dezember 2016 beschlossen : Die Revision des Angekl

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Dez. 2009 - 5 StR 433/09

bei uns veröffentlicht am 08.12.2009

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB §§ 51, 54, 55, 57a, b Härteausgleich für während der Unterbrechung von Untersuchungshaft vollständig vollstreckte Ersatzfreiheitsstrafe bei infolgedessen unterbliebener Gesamtstrafenbil

Bundesgerichtshof Urteil, 30. März 2004 - 5 StR 428/03

bei uns veröffentlicht am 30.03.2004

5 StR 428/03 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 30. März 2004 in der Strafsache gegen wegen Totschlags Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 30. März 2004, an der teilgenommen haben: Richter Basdorf als Vo

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Apr. 2001 - 5 StR 495/00

bei uns veröffentlicht am 05.04.2001

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES 5 StR 495/00 URTEIL vom 5. April 2001 in der Strafsache gegen wegen Mordes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 5. April 2001, an der teilgenommen haben: Vorsitzende Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Apr. 2001 - 5 StR 12/01

bei uns veröffentlicht am 25.04.2001

5 StR 12/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 25. April 2001 in der Strafsache gegen wegen Mordes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 25. April 2001 beschlossen: Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgerichts

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Juni 2001 - 5 StR 432/00

bei uns veröffentlicht am 12.06.2001

5 StR 432/00 BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL vom 12. Juni 2001 in der Strafsache gegen 1. 2. wegen Mordes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 12. Juni 2001, an der teilgenommen haben: Vorsitzende

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2001 - 5 StR 250/01

bei uns veröffentlicht am 10.07.2001

5 StR 250/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 10. Juli 2001 in der Strafsache gegen wegen Mordes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 10. Juli 2001 beschlossen: 1. Auf die Revision des Angeklagten wird das Urteil des Landgericht

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2001 - 5 StR 539/01

bei uns veröffentlicht am 12.12.2001

5 StR 539/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 12. Dezember 2001 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2001 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerich

Bundesgerichtshof Beschluss, 12. Dez. 2001 - 5 StR 488/01

bei uns veröffentlicht am 12.12.2001

5 StR 488/01 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 12. Dezember 2001 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 12. Dezember 2001 beschlossen: Die Revision des Angeklagten gegen das Urteil des Landgerich

Bundesgerichtshof Beschluss, 03. Apr. 2008 - 5 StR 525/07

bei uns veröffentlicht am 03.04.2008

5 StR 525/07 BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS vom 3. April 2008 in der Strafsache gegen wegen Mordes u. a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat am 3. April 2008 beschlossen: Die Revision der Angeklagten gegen das Urteil des Landgerichts Berli

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2018 - 5 StR 267/17

bei uns veröffentlicht am 21.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR 267/17 (alt: 5 StR 504/15) vom 21. Februar 2018 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. ECLI:DE:BGH:2018:210218U5STR267.17.0 Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 2

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Nov. 2016 - 5 StR 390/16

bei uns veröffentlicht am 08.11.2016

Nachschlagewerk: ja BGHSt : ja Veröffentlichung : ja StGB § 211 Abs. 2 JGG § 105 Abs. 3 Satz 2 1. Zum Mordmerkmal der Grausamkeit bei Verbrennen des Opfers. 2. Bei Annahme besonders schwerer Schuld im Sinne des § 105 Abs. 3 Satz 2 JGG genügt der

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Juni 2014 - 5 StR 60/14

bei uns veröffentlicht am 18.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL 5 StR60/14 vom 18. Juni 2014 in der Strafsache gegen wegen Mordes u.a. Der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat in der Sitzung vom 18. Juni 2014, an der teilgenommen haben: Vorsitzender Richter Ba

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(1) Das Gericht setzt die Vollstreckung des Restes einer lebenslangen Freiheitsstrafe zur Bewährung aus, wenn 1. fünfzehn Jahre der Strafe verbüßt sind,2. nicht die besondere Schwere der Schuld des Verurteilten die weitere Vollstreckung gebietet und3. die...