Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 160 Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Ordnungswidrig handelt, wer entgegen § 5 Abs. 1 oder entgegen einer vollziehbaren Untersagung nach § 7 geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leistet.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße bis zu fünftausend Euro geahndet werden.

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Referenzen - Gesetze | § 22a SGB 5

§ 22a SGB 5 zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

§ 22a SGB 5 wird zitiert von 1 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 76 Aufgaben der Steuerberaterkammer


(1) Die Steuerberaterkammer hat die Aufgabe, die beruflichen Belange der Gesamtheit der Mitglieder zu wahren und die Erfüllung der beruflichen Pflichten zu überwachen. (2) Der Steuerberaterkammer obliegt insbesondere, 1. die Mitglieder der Kammer
§ 22a SGB 5 zitiert 2 andere §§ aus dem Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477).

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 5 Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen


(1) Andere als die in den §§ 3, 3a, 3d und 4 bezeichneten Personen und Vereinigungen dürfen nicht geschäftsmäßig Hilfe in Steuersachen leisten, insbesondere nicht geschäftsmäßig Rat in Steuersachen erteilen. Die in den §§ 3a, 3d und 4 bezeichneten Pe

Steuerberatungsgesetz - StBerG | § 7 Untersagung der Hilfeleistung in Steuersachen


(1) Das Finanzamt kann die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen,1.wenn die Tätigkeit durch eine Person oder Vereinigung ausgeübt wird, die nicht unter die §§ 3, 3a, 3d oder 4 fällt,2.wenn bei einer Tätigkeit nach den §§ 3a, 3d, 4 oder 6 die jewei

Referenzen - Urteile | § 22a SGB 5

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3 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 22a SGB 5.

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Jan. 2017 - II R 33/16

bei uns veröffentlicht am 18.01.2017

Tenor 1. Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 4. August 2016  6 K 113/16 wird als unzulässig verworfen.

Bundesfinanzhof Beschluss, 02. Feb. 2016 - X B 38/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Thüringer Finanzgerichts vom 3. September 2014  2 K 822/10 wird als unzulässig verworfen.

Oberverwaltungsgericht des Saarlandes Urteil, 12. Nov. 2008 - 6 A 157/08

bei uns veröffentlicht am 12.11.2008

Tenor Unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung des Beklagten wird der Gerichtsbescheid des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 7. Februar 2008 - 7 K 131/07 - teilweise abgeändert und wie folgt gefasst: Die i

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(1) Das Finanzamt kann die Hilfeleistung in Steuersachen untersagen,1.wenn die Tätigkeit durch eine Person oder Vereinigung ausgeübt wird, die nicht unter die §§ 3, 3a, 3d oder 4 fällt,2.wenn bei einer Tätigkeit nach den §§ 3a, 3d, 4 oder 6 die jeweiligen...