Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2002 | § 3 Ordnung der Laufbahnen

Die Laufbahnen der Soldatinnen und Soldaten sind den Laufbahngruppen der Mannschaften, der Unteroffiziere und der Offiziere zugeordnet. Die Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage zu dieser Verordnung. § 1 Satz 2 ist insoweit nicht anzuwenden.

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Soldatenlaufbahnverordnung - SLV 2002 | § 1 Geltungsbereich


Diese Verordnung gilt für 1.Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit,2.Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes oder

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7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 31. Jan. 2018 - 5 K 6704/17

bei uns veröffentlicht am 31.01.2018

Tenor Der Bescheid des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 26.06.2016 und der Beschwerdebescheid des Bundesamts für das Personalmanagement der Bundeswehr vom 27.07.2017 werden aufgehoben.Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahr

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 21. Sept. 2017 - 12 A 34/17

bei uns veröffentlicht am 21.09.2017

Tenor Soweit der Rechtsstreit in der Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt worden ist, wird das Verfahren eingestellt. Im Übrigen wird der Bescheid vom 31.10.2016 in Gestalt des Widerspruchbescheides vom 17.01.2017 aufgehoben. Die

Verwaltungsgericht Greifswald Beschluss, 20. Juli 2017 - 6 B 1496/17 HGW

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. Die Kosten des Verfahrens trägt der Antragsteller. 2. Der Streitwert wird auf 13.649,46 Euro festgesetzt. Gründe I. 1 Die Beteiligten streiten um die Rechtmäßigkeit einer Entlassungsverfügung. 2 D

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Feb. 2017 - 1 WB 2/16

bei uns veröffentlicht am 23.02.2017

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt die Zulassung zur Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes für das Auswahljahr 2015.

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 23. Dez. 2015 - 2 B 40/14

bei uns veröffentlicht am 23.12.2015

Gründe 1 Die auf sämtliche Zulassungsgründe des § 132 Abs. 2 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. 2

Bundesverwaltungsgericht Beschluss, 30. Jan. 2014 - 1 WB 1/13

bei uns veröffentlicht am 30.01.2014

Tatbestand 1 Der Antragsteller begehrt den Wechsel von der Laufbahn der Offiziere des militärfachlichen Dienstes in die Laufbahn der Offiziere des Truppendienstes.

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 09. Mai 2011 - 1 K 1055/10

bei uns veröffentlicht am 09.05.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin erstrebt eine Stellenzulage. 2 Sie ist Fachzahnärztin für Oralchirurgie und dient bei der Bundeswehr in der Laufbahn der Sani

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Diese Verordnung gilt für 1.Soldatinnen und Soldaten im Dienstverhältnis einer Berufssoldatin, eines Berufssoldaten, einer Soldatin auf Zeit oder eines Soldaten auf Zeit,2.Soldatinnen und Soldaten, die Wehrdienst nach § 58b des Soldatengesetzes oder nach § 4...