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Amtlich · § 5 UrhG

§ 1 SichLVV

Zeitreise: 11.05.2006

Der Protektor Lebensversicherungs-AG werden die Aufgaben und Befugnisse eines Sicherungsfonds für die in § 124 Abs. 1 des Versicherungsaufsichtsgesetzes genannten Lebensversicherungsunternehmen übertragen.

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