Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 48 Verordnungsermächtigungen

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales wird ermächtigt, im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Gesundheit durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Näheres zu regeln

1.
zur Abgrenzung der in § 46 genannten Leistungen und der weiteren Leistungen dieser Dienste und Einrichtungen und
2.
zur Auswahl der im Einzelfall geeigneten Hilfsmittel, insbesondere zum Verfahren, zur Eignungsprüfung, Dokumentation und leihweisen Überlassung der Hilfsmittel sowie zur Zusammenarbeit der anderen Rehabilitationsträger mit den orthopädischen Versorgungsstellen.

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Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 46 Früherkennung und Frühförderung


(1) Die medizinischen Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 umfassen auch1.die medizinischen Leistungen der fachübergreifend arbeitenden Dienste und

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10 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Sozialgericht Karlsruhe Urteil, 20. März 2018 - S 4 KR 3300/16

bei uns veröffentlicht am 20.03.2018

Tenor 1. Die Beklagte wird unter Abänderung des Bescheides vom 10.11.2015 und der Bescheide vom 24.06.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.09.2016 verurteilt, dem Kläger ab dem 10.10.2015 Krankengeld unter Zugrundelegung eines Regel

Bundessozialgericht Urteil, 06. Sept. 2017 - B 13 R 20/14 R

bei uns veröffentlicht am 06.09.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 4. Juni 2014 geändert.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 07. Dez. 2016 - L 5 R 290/16

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Kläger beansprucht von der Beklagten die Zahlung eines höheren Übergangsgeldes für eine Leistung zur Teilhabe

Sozialgericht Magdeburg Urteil, 15. Juni 2016 - S 6 R 741/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Beklagte hat keine notwendigen außergerichtlichen Kosten dem Grunde nach zu erstatten. Tatbestand 1 Der Kläger begehrt von der Beklagten die Gewährung eines höheren Übergangsgeldes. 2 Der ... gebore

Bundessozialgericht Beschluss, 18. Nov. 2014 - B 13 R 180/14 B

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 29. April 2014 wird als unzulässig verworfen.

Bundessozialgericht Urteil, 12. März 2013 - B 1 KR 17/12 R

bei uns veröffentlicht am 12.03.2013

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Dezember 2011 sowie des Sozialgerichts Würzburg vom 9. Februar 2010 aufgehoben und die Klage abge

Bundessozialgericht Urteil, 13. Nov. 2012 - B 2 U 26/11 R

bei uns veröffentlicht am 13.11.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten werden die Urteile des Landessozialgerichts Berlin-Brandenburg vom 22. September 2011 und des Sozialgerichts Potsdam vom 30. November 2007 aufgehoben, soweit di

Bundessozialgericht Urteil, 31. Okt. 2012 - B 13 R 10/12 R

bei uns veröffentlicht am 31.10.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 14. Dezember 2011 geändert.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 10. Okt. 2012 - L 3 R 309/11

bei uns veröffentlicht am 10.10.2012

Tenor Die Berufung wird als unzulässig verworfen. Für das Berufungsverfahren haben die Beteiligten einander Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Klägerin hat mit ihrer Berufung zunächst die V

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 30. März 2009 - L 2 U 67/07

bei uns veröffentlicht am 30.03.2009

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts für das Saarland vom 22.06.2007 aufgehoben und der Bescheid vom 24.08.2006 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 30.10.2006 abgeändert.

Referenzen

(1) Die medizinischen Leistungen zur Früherkennung und Frühförderung für Kinder mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Kinder nach § 42 Absatz 2 Nummer 2 umfassen auch1.die medizinischen Leistungen der fachübergreifend arbeitenden Dienste und Einrichtungen...