Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 2 Begriffsbestimmungen

(1) Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. Eine Beeinträchtigung nach Satz 1 liegt vor, wenn der Körper- und Gesundheitszustand von dem für das Lebensalter typischen Zustand abweicht. Menschen sind von Behinderung bedroht, wenn eine Beeinträchtigung nach Satz 1 zu erwarten ist.

(2) Menschen sind im Sinne des Teils 3 schwerbehindert, wenn bei ihnen ein Grad der Behinderung von wenigstens 50 vorliegt und sie ihren Wohnsitz, ihren gewöhnlichen Aufenthalt oder ihre Beschäftigung auf einem Arbeitsplatz im Sinne des § 156 rechtmäßig im Geltungsbereich dieses Gesetzbuches haben.

(3) Schwerbehinderten Menschen gleichgestellt werden sollen Menschen mit Behinderungen mit einem Grad der Behinderung von weniger als 50, aber wenigstens 30, bei denen die übrigen Voraussetzungen des Absatzes 2 vorliegen, wenn sie infolge ihrer Behinderung ohne die Gleichstellung einen geeigneten Arbeitsplatz im Sinne des § 156 nicht erlangen oder nicht behalten können (gleichgestellte behinderte Menschen).

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Arbeitsrecht: Ausschluss von Sozialplanabfindung bei Bezug von Erwerbsminderungsrente verfassungsgemäß

05.11.2015

Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, dass Mittel aus dem Sozialplan nur für diejenigen verwendet werden, die durch die Schließung des Betriebes unmittelbar Einkommen verlieren.
Abfindung

Arbeitsrecht: Sonderkündigungsschutz bei Unkenntnis der Schwerbehinderung eines Arbeitsnehmers

29.10.2011

Arbeitnehmer muss nach Zugang der Kündigung innerhalb einer angemessenen Frist das Bestehen des Sonderkündigungsschutzes geltend machen-BAG vom 09.06.11-Az:2 AZR 703/09
Kündigungsschutz

Arbeitsrecht: Behinderungsbezogene Benachteiligung bei der Bewerbung

09.09.2009

§ 81 II 1 SGB IX aF verbietet dem Arbeitgeber, einen schwerbehinderten Beschäftigten wegen seiner Behinderung zu benachteiligen. Eingeschlossen ist nach § 81 II 2 Nr. 1 SGB IX aF insbesondere die Benachteiligung bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 26 §§.

wird zitiert von 15 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 3


Steuerfrei sind1.a)Leistungen aus einer Krankenversicherung, aus einer Pflegeversicherung und aus der gesetzlichen Unfallversicherung,b)Sachleistungen und Kinderzuschüsse aus den gesetzlichen Rentenversicherungen einschließlich der Sachleistungen nac

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 27 Anspruch


(1) Der Aufnahmebescheid wird auf Antrag Personen mit Wohnsitz in den Aussiedlungsgebieten erteilt, die nach Begründung des ständigen Aufenthalts im Geltungsbereich des Gesetzes die Voraussetzungen als Spätaussiedler erfüllen (Bezugspersonen). Abweic

Wissenschaftszeitvertragsgesetz - WissZeitVG | § 2 Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung


(1) Die Befristung von Arbeitsverträgen des in § 1 Absatz 1 Satz 1 genannten Personals, das nicht promoviert ist, ist bis zu einer Dauer von sechs Jahren zulässig, wenn die befristete Beschäftigung zur Förderung der eigenen wissenschaftlichen oder kü

Mutterschutzgesetz - MuSchG 2018 | § 3 Schutzfristen vor und nach der Entbindung


(1) Der Arbeitgeber darf eine schwangere Frau in den letzten sechs Wochen vor der Entbindung nicht beschäftigen (Schutzfrist vor der Entbindung), soweit sie sich nicht zur Arbeitsleistung ausdrücklich bereit erklärt. Sie kann die Erklärung nach Satz
wird zitiert von 10 anderen §§ im .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 6 Rehabilitationsträger


(1) Träger der Leistungen zur Teilhabe (Rehabilitationsträger) können sein: 1. die gesetzlichen Krankenkassen für Leistungen nach § 5 Nummer 1 und 3,2. die Bundesagentur für Arbeit für Leistungen nach § 5 Nummer 2 und 3,3. die Träger der gesetzlichen

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 33 Pflichten der Personensorgeberechtigten


Eltern, Vormünder, Pfleger und Betreuer, die bei den ihnen anvertrauten Personen Beeinträchtigungen (§ 2 Absatz 1) wahrnehmen oder durch die in § 34 genannten Personen hierauf hingewiesen werden, sollen im Rahmen ihres Erziehungs- oder Betreuungsauft

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 152 Feststellung der Behinderung, Ausweise


(1) Auf Antrag des behinderten Menschen stellen die für die Durchführung des Bundesversorgungsgesetzes zuständigen Behörden das Vorliegen einer Behinderung und den Grad der Behinderung zum Zeitpunkt der Antragstellung fest. Auf Antrag kann festgestel

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 228 Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle


(1) Schwerbehinderte Menschen, die infolge ihrer Behinderung in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich beeinträchtigt oder hilflos oder gehörlos sind, werden von Unternehmern, die öffentlichen Personenverkehr betreiben, gegen Vorzeigen
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - SGB 9 2018 | § 156 Begriff des Arbeitsplatzes


(1) Arbeitsplätze im Sinne dieses Teils sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden.

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Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Apr. 2019 - 10 CS 18.2542

bei uns veröffentlicht am 24.04.2019

Tenor I. Unter Abänderung von Nr. I des Beschlusses des Bayerischen Verwaltungsgerichts München vom 15. November 2018 wird die aufschiebende Wirkung der Klage gegen den Bescheid der Antragsgegnerin vom 10. Juli 2018 angeordnet. I

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2017 - L 8 SO 284/16

bei uns veröffentlicht am 16.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 5. Mai 2015, S 11 SO 99/12 ES, wird in Ziffer 1 aufgehoben, soweit der Beklagte verurteilt wurde, dem Kläger die verauslagten Kosten für den Beigeladenen A. in der Zeit vom 01.01.200

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Juli 2018 - L 18 SO 249/17

bei uns veröffentlicht am 19.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 11.09.2017 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 23.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.07.2017 abgewiesen. II

Finanzgericht München Urteil, 23. Nov. 2015 - 7 K 2183/13

bei uns veröffentlicht am 23.11.2015

Tatbestand I. Streitig ist, ob die Klägerin für ihre Tochter K, geboren am 2. Dezember 1994, im Zeitraum Februar 2013 bis Juli 2013 einen Anspruch auf Kindergeld hat. Die Klägerin bezog für K laufend Kindergeld. Nachdem K die 10.

Landesarbeitsgericht Nürnberg Beschluss, 18. Aug. 2016 - 1 TaBV 2/16

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor I. Die Beschwerde der Beteiligten zu 2.) gegen den Beschluss des Arbeitsgerichts Nürnberg, Gerichtstag Weißenburg, vom 22.07.2015, Az. 7 BV 44/15, wird zurückgewiesen. II. Die Rechtsbeschwerde zum Bundesarbeitsgericht wird

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 12. Juli 2018 - L 18 SO 29/18

bei uns veröffentlicht am 12.07.2018

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 13.12.2017 aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 22. Mai 2015 - 3 CE 15.520

bei uns veröffentlicht am 22.05.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 10.846,86 Euro festgesetzt. Gründe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 11. Okt. 2016 - L 15 SB 207/15

bei uns veröffentlicht am 11.10.2016

Tenor I. Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts München vom 17. September 2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zug

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 16. Jan. 2019 - 16a D 15.2672

bei uns veröffentlicht am 16.01.2019

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand Der 1985 geborene Beklagte wendet sich gegen seine vom Verwaltungsgericht ausgesprochene Ent

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 10 AL 107/16

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 28.02.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2015 - 3 CE 15 888

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung von Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 17. März 2

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2015 - 3 CE 15 887

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung von Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 17. März 2

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2015 - 3 CE 15.889

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 17. März 2015 wird in Ziffern I. und II. aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zur Vorprüfung zur Feststellung der persönlichen und sozia

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 11. Mai 2015 - 3 CE 15.885

bei uns veröffentlicht am 11.05.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung von Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 17. März 2015 w

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2015 - AN 1 E 15.00373

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt. Gründe I. Der am ... 1980 geborene Antragsteller steht als

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2015 - AN 1 E 15.00389

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt. Gründe I. Die am ... 1983 geborene Antragstellerin steht

Verwaltungsgericht München Urteil, 13. Feb. 2019 - M 5 K 17.3644

bei uns veröffentlicht am 13.02.2019

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegu

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2015 - 3 CE 15.815

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor I. Der Beschluss des Verwaltungsgerichts München vom 17. März 2015 wird in Ziffern I. und II. aufgehoben. Der Antragsgegner wird verpflichtet, den Antragsteller vorläufig zur Vorprüfung zur Feststellung der persönlichen und sozia

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 241/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Auf die Berufung des Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 12. August 2014, S 15 SO 33/14, aufgehoben und die Klage abgewiesen. II. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. III. Die Revision w

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2015 - 3 CE 15.636

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung von Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 17. März 2015 wird der Streitw

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2015 - 3 CE 15.605

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung von Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 17. März 2015

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 16. Apr. 2015 - 3 CE 15.595

bei uns veröffentlicht am 16.04.2015

Tenor I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. III. Unter Abänderung von Ziffer III. des Beschlusses des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 16. März 2015 wird der Streitw

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01840

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 17.

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 19. Feb. 2019 - AN 2 K 17.01499

bei uns veröffentlicht am 19.02.2019

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Erstattungspflicht von Ausbildungsförderung. Der Kläger beantragte am 15.

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 16. März 2015 - AN 1 E 15.00387

bei uns veröffentlicht am 16.03.2015

Tenor 1. Der Antrag wird abgelehnt. 2. Der Antragsteller trägt die Kosten des Verfahrens. 3. Der Streitwert wird auf 5.000.- EUR festgesetzt. Gründe I. Der Antragsteller steht als Polizeihauptmei

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 13. Apr. 2015 - 12 ZB 14.2070

bei uns veröffentlicht am 13.04.2015

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen. II. Der Beigeladene trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Gründe I. Die Beteiligten streite

Verwaltungsgericht München Urteil, 19. Nov. 2015 - M 12 K 14.5023

bei uns veröffentlicht am 19.11.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung

Verwaltungsgericht Bayreuth Beschluss, 01. Aug. 2018 - B 5 E 18.218

bei uns veröffentlicht am 01.08.2018

Tenor 1. Dem Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig untersagt, einen Mitbewerber auf der ausgeschriebenen Stelle als Leiter des Referats 5.2 - Eichamtsbezirk ... zu befördern, solange nicht über die Bewerbung

Sozialgericht Augsburg Urteil, 24. Jan. 2014 - S 8 SB 381/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2014

Tatbestand Die Klägerin strebt einen Grad der Behinderung (GdB) von mindestens 40 an. Bei dem 1971 geborenen Kläger war mit Bescheid des Beklagten vom 12. Juli 2011 die Feststellung eines GdB abgelehnt worden, weil kein GdB von w

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.01045

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 26. Nov. 2014 - 11 ZB 14.1081

bei uns veröffentlicht am 26.11.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung und der Antrag auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe und Anwaltsbeiordnung für das Zulassungsverfahren werden abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfah

Verwaltungsgericht Ansbach Urteil, 17. Jan. 2017 - AN 1 K 16.00995

bei uns veröffentlicht am 17.01.2017

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Insoweit ist das Urteil vorläufig vollstreckbar. 3. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe

Verwaltungsgericht München Urteil, 23. Sept. 2014 - M 5 K 13.2613

bei uns veröffentlicht am 23.09.2014

Tenor I. Soweit die Parteien die Hauptsache übereinstimmend für erledigt erklärt haben, wird das Verfahren eingestellt. II. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. III. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu trag

Verwaltungsgericht Ansbach Beschluss, 20. Jan. 2017 - AN 4 S 17.30146

bei uns veröffentlicht am 20.01.2017

Tenor 1. Die aufschiebende Wirkung der unter dem gerichtlichen Aktenzeichen AN 4 K 17.30147 anhängigen Klage wird hinsichtlich des Antragstellers zu 3) angeordnet. 2. Im Übrigen wird der Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wi

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 05. Apr. 2016 - Au 3 K 14.1741

bei uns veröffentlicht am 05.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitslei

Landesarbeitsgericht München Beschluss, 21. Juni 2016 - 6 TaBV 16/16

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

Tenor I. Auf die Beschwerde der Beteiligten zu 2 wird der Beschluss des Arbeitsgerichts Augsburg vom 13. Oktober 2015 - 7 BV 18/15 in Ziffer 2 des Tenors teilweise abgeändert und die wie folgt neu gefasst: Die Beteiligte zu 2 wird

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Urteil, 18. März 2015 - 16a D 14.755

bei uns veröffentlicht am 18.03.2015

Tenor I. Die Berufung wird zurückgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand I. Der 19... in E. geborene Beklagte beendete seine Schullaufbahn 1976 mit de

Verwaltungsgericht Würzburg Beschluss, 20. Feb. 2018 - W 3 S 18.74

bei uns veröffentlicht am 20.02.2018

Tenor I. Der Antrag wird abgelehnt. II. Der Antragsteller trägt die Kosten des gerichtskostenfreien Verfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen. Gründe I. Der Antragstelle

Sozialgericht Augsburg Beschluss, 21. Apr. 2015 - S 8 SB 185/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

Tenor Die Klägerin hat die Kosten des Gutachtens des Dr. L. vom 23. Oktober 2014 und des Gutachtens der Dr. E. vom 12. Januar 2015 endgültig zu tragen. Gründe Über die endgültige Kostentragungspflicht für ein Gutacht

Sozialgericht Nürnberg Endurteil, 10. Dez. 2015 - S 11 KR 299/14

bei uns veröffentlicht am 10.12.2015

Tenor 1. Die Beklagte wird verurteilt, unter Aufhebung des Bescheids der Beklagten vom 04.11.2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 02.07.2014 aufgrund der ärztlichen Verordnung vom 30.09.2013 die Kosten für die podologische Fuß

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Feb. 2016 - L 13 R 784/13

bei uns veröffentlicht am 29.02.2016

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 23. August 2011 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Ta

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Jan. 2016 - L 8 SO 159/13

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungsbeklagter - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., B-Straße, A-Stadt - - gegen ..., Sozialverwaltung, vertreten durch den ... - Beklag

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Jan. 2016 - L 15 SB 227/15 B PKH

bei uns veröffentlicht am 21.01.2016

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts München vom 19. Oktober 2015 wird zurückgewiesen. Gründe I. Zugrunde liegt ein Rechtsstreit aus dem Schwerbehindertenrecht, in dem der Kläger und jetzi

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 16. Nov. 2015 - L 15 SB 13/15

bei uns veröffentlicht am 16.11.2015

Gründe Leitsatz: in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger und Berufungskläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., B-Straße, B-Stadt - - gegen ..., vertreten durch das Zentrum ... Familie und Soziales, ..

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 22. Juli 2014 - W 1 K 13.1212

bei uns veröffentlicht am 22.07.2014

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Klägerin hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. III. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistu

Verwaltungsgericht Würzburg Urteil, 17. Sept. 2015 - W 3 K 15.163

bei uns veröffentlicht am 17.09.2015

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Gerichtskosten werden nicht erhoben. Tatbestand I. Der schwerbehinderte Kläger ist Empfänger einer Le

Sozialgericht Nürnberg Urteil, 22. März 2018 - S 20 SO 107/16

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

Tenor I. Der Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids vom 11.01.2016 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 25.04.2016 verurteilt, die Kosten für die Betreuung der Klägerin in der Kindertagesstätte "B." in A-Stadt ab dem 01.02.20

Verwaltungsgericht München Urteil, 17. Dez. 2014 - M 18 K 12.6247

bei uns veröffentlicht am 17.12.2014

Tenor I. Der Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin Kostenerstattungen für die Zeiträume vom 15. September 2006 bis 22. April 2007, vom 29. Juni 2007 bis 31. Dezember 2007 und vom 1. Januar 2008 bis 31. Dezember 2008 in Höhe von EUR

Finanzgericht München Urteil, 27. Aug. 2015 - 10 K 3121/14

bei uns veröffentlicht am 27.08.2015

Tenor 1. Unter Aufhebung des Bescheids vom 9. Oktober 2014 in Gestalt der Einspruchsentscheidung vom 21. Oktober 2014 wird die Beklagte verpflichtet, Kindergeld für den Enkel der Klägerin für Juni 2014 bis Oktober 2014 festzusetzen. 2.

Verwaltungsgericht München Urteil, 20. Nov. 2014 - M 12 K 14.3396

bei uns veröffentlicht am 20.11.2014

Tenor I. Der im Schreiben des Klägers vom ... 8. 2014 unter III. gestellte Antrag wird abgetrennt und unter dem Az. M 12 K 14. 5219 fortgeführt. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. II. Der Kläger hat die Kosten des Verfahre

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(1) Arbeitsplätze im Sinne dieses Teils sind alle Stellen, auf denen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter sowie Auszubildende und andere zu ihrer beruflichen Bildung Eingestellte beschäftigt werden. (2) Als...