Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 189 Beauftragung einer Krankenkasse

Unfallversicherungsträger können Krankenkassen beauftragen, die ihnen obliegenden Geldleistungen zu erbringen; die Einzelheiten werden durch Vereinbarung geregelt.

ra.de-OnlineKommentar zu § 25b UStG 1980

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Bundessozialgericht Beschluss, 30. Nov. 2017 - B 3 KR 38/17 B

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Dem Kläger wird für das Verfahren der Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 8. Juni 2017 Prozesskostenhilfe bewilligt und Rech

Bundessozialgericht Urteil, 25. Nov. 2015 - B 3 KR 3/15 R

bei uns veröffentlicht am 25.11.2015

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden die Urteile des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 25. Juni 2014 und des Sozialgerichts Osnabrück vom 6. September 2012 sowie der Bescheid der

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 21. Apr. 2010 - L 6 U 73/06

bei uns veröffentlicht am 21.04.2010

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beklagte trägt auch die notwendigen außergerichtlichen Kosten der Klägerin im Berufungsverfahren. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Streitig ist die Höhe des der Klägerin