Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 111 Haftung des Unternehmens

Haben ein Mitglied eines vertretungsberechtigten Organs, Abwickler oder Liquidatoren juristischer Personen, vertretungsberechtigte Gesellschafter oder Liquidatoren einer Personengesellschaft des Handelsrechts oder gesetzliche Vertreter der Unternehmer in Ausführung ihnen zustehender Verrichtungen den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht, haften nach Maßgabe des § 110 auch die Vertretenen. Eine nach § 110 bestehende Haftung derjenigen, die den Versicherungsfall verursacht haben, bleibt unberührt. Das gleiche gilt für Mitglieder des Vorstandes eines nicht rechtsfähigen Vereins oder für vertretungsberechtigte Gesellschafter einer Personengesellschaft des bürgerlichen Rechts mit der Maßgabe, daß sich die Haftung auf das Vereins- oder das Gesellschaftsvermögen beschränkt.

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Haftungsrecht: Zum übergegangenem Recht bei Verletzung von Verkehrssicherungspflicht

23.01.2015

I.d.R. braucht ein Architekt nur diejenigen Verkehrssicherungspflichten zu beachten, die dem Bauherrn als dem mittelbaren Veranlasser der aus der Bauausführung fließenden Gefahren obliegen.

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 1 §§ in anderen Gesetzen.

Atomgesetz - AtG | § 13 Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen


(1) Die Verwaltungsbehörde hat im Genehmigungsverfahren Art, Umfang und Höhe der Vorsorge für die Erfüllung gesetzlicher Schadensersatzverpflichtungen (Deckungsvorsorge) festzusetzen, die der Antragsteller zu treffen hat. Die Festsetzung ist im Absta
wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 113 Verjährung


Für die Verjährung der Ansprüche nach den §§ 110 und 111 gelten die §§ 195, 199 Abs. 1 und 2 und § 203 des Bürgerlichen Gesetzbuchs entsprechend mit der Maßgabe, daß die Frist von dem Tag an gerechnet wird, an dem die Leistungspflicht für den Unfallv
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254) - SGB 7 | § 110 Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern


(1) Haben Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 beschränkt ist, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den Sozialversicherungsträgern für die infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen

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Bundesgerichtshof Urteil, 25. Juli 2017 - VI ZR 433/16

bei uns veröffentlicht am 25.07.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 433/16 Verkündet am: 25. Juli 2017 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 02. Sept. 2016 - 9 U 75/15

bei uns veröffentlicht am 02.09.2016

Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 4) wird das am 13. März 2015 verkündete Urteil der Einzelrichterin der 1. Zivilkammer des Landgerichts Bielefeld teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagten zu 1) bis 3) werden als Gesamtschu

Landgericht Paderborn Urteil, 31. Mai 2016 - 2 O 216/15

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an die Klägerin einen Betrag in Höhe von 155.628,89 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus 73.819,08 Euro ab dem 01.03.2014, aus weiteren 56.031,13 Euro ab

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2015 - VI ZR 37/15

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 37/15 Verkündet am: 8. Dezember 2015 Böhringer-Mangold Justizamtsinspektorin als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht Bielefeld Urteil, 13. März 2015 - 1 O 82/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2015

Tenor Die Beklagten zu 1) bis 4) werden verurteilt, an die Klägerin 89.232,32 EUR zuzüglich Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 16.3.2013 (Beklagte zu 1) bis 3)) bzw. seit dem 29.5.2014 (Beklagte zu 4)) zu zahlen. Es wird

Bundesgerichtshof Urteil, 18. Nov. 2014 - VI ZR 47/13

bei uns veröffentlicht am 18.11.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR47/13 Verkündet am: 18. November 2014 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: j

Bundessozialgericht Urteil, 31. Jan. 2012 - B 2 U 12/11 R

bei uns veröffentlicht am 31.01.2012

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des LSG Rheinland-Pfalz vom 19. Mai 2011 wird zurückgewiesen. Die

Oberlandesgericht Rostock Urteil, 16. Feb. 2007 - 8 U 54/06

bei uns veröffentlicht am 16.02.2007

Tenor Auf die Berufung der Beklagten zu 2.) und 3.) wird das am 07.10.2005 verkündete Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichtes Neubrandenburg, Az.: 3 O 317/04, abgeändert und die gegen die Beklagten zu 2.) und 3.) gerichtete Klage abgewiesen.

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(1) Haben Personen, deren Haftung nach den §§ 104 bis 107 beschränkt ist, den Versicherungsfall vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt, haften sie den Sozialversicherungsträgern für die infolge des Versicherungsfalls entstandenen Aufwendungen, jedoch nur...