Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 46 Witwenrente und Witwerrente

(1) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente, wenn der versicherte Ehegatte die allgemeine Wartezeit erfüllt hat. Der Anspruch besteht längstens für 24 Kalendermonate nach Ablauf des Monats, in dem der Versicherte verstorben ist.

(2) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tod des versicherten Ehegatten, der die allgemeine Wartezeit erfüllt hat, Anspruch auf große Witwenrente oder große Witwerrente, wenn sie

1.
ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, erziehen,
2.
das 47. Lebensjahr vollendet haben oder
3.
erwerbsgemindert sind.
Als Kinder werden auch berücksichtigt:
1.
Stiefkinder und Pflegekinder (§ 56 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Erstes Buch), die in den Haushalt der Witwe oder des Witwers aufgenommen sind,
2.
Enkel und Geschwister, die in den Haushalt der Witwe oder des Witwers aufgenommen sind oder von diesen überwiegend unterhalten werden.
Der Erziehung steht die in häuslicher Gemeinschaft ausgeübte Sorge für ein eigenes Kind oder ein Kind des versicherten Ehegatten, das wegen körperlicher, geistiger oder seelischer Behinderung außerstande ist, sich selbst zu unterhalten, auch nach dessen vollendetem 18. Lebensjahr gleich.

(2a) Witwen oder Witwer haben keinen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat, es sei denn, dass nach den besonderen Umständen des Falles die Annahme nicht gerechtfertigt ist, dass es der alleinige oder überwiegende Zweck der Heirat war, einen Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung zu begründen.

(2b) Ein Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente besteht auch nicht von dem Kalendermonat an, zu dessen Beginn das Rentensplitting durchgeführt ist. Der Rentenbescheid über die Bewilligung der Witwenrente oder Witwerrente ist mit Wirkung von diesem Zeitpunkt an aufzuheben; die §§ 24 und 48 des Zehnten Buches sind nicht anzuwenden.

(3) Überlebende Ehegatten, die wieder geheiratet haben, haben unter den sonstigen Voraussetzungen der Absätze 1 bis 2b Anspruch auf kleine oder große Witwenrente oder Witwerrente, wenn die erneute Ehe aufgelöst oder für nichtig erklärt ist (Witwenrente oder Witwerrente nach dem vorletzten Ehegatten).

(4) Für einen Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente gelten als Heirat auch die Begründung einer Lebenspartnerschaft, als Ehe auch eine Lebenspartnerschaft, als Witwe und Witwer auch ein überlebender Lebenspartner und als Ehegatte auch ein Lebenspartner. Der Auflösung oder Nichtigkeit einer erneuten Ehe entspricht die Aufhebung oder Auflösung einer erneuten Lebenspartnerschaft.

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Familienrecht: Bestand die Ehe kürzer als ein Jahr, kann ein Rentenanspruch abgelehnt werden

20.04.2018

Ein Anspruch auf Hinterbliebenenrente kann abgelehnt werden, wenn die Ehe nicht mindestens ein Jahr gedauert hat und die gesetzliche Vermutung einer sogenannten „Versorgungsehe“ greift – BSP Rechtsanwälte – Anwalt für Familienrecht Berlin

Versicherungsrecht: Änderung des Begünstigten in der Lebensversicherung ist nur schriftlich möglich

01.10.2015

Will man nach Scheidung die begünstigte Person in der Lebensversicherung ändern, muss man dies schriftlich machen. Anderenfalls zahlt die ­Versicherung statt an die aktuelle Ehefrau an die Ex.
Versicherungsrecht

Arbeitsrecht: Eintrittspflicht des Pensions-Sicherungs-Vereins- Insolvenzschutz

19.05.2010

Das Betriebsrentengesetz und der dort geregelte Insolvenzschutz sind anwendbar, wenn und soweit durch eine Versorgungsregelung ein gesetzlich vorgesehener Versorgungszweck erfüllt ist - BSP Rechtsanwälte - Anwältin für Arbeitsrecht Berlin

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 9 §§.

wird zitiert von 4 §§ in anderen Gesetzen.

Betriebsrentengesetz - BetrAVG | § 18 Sonderregelungen für den öffentlichen Dienst


(1) Für Personen, die 1. bei der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBL) oder einer kommunalen oder kirchlichen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, oder2. bei einer anderen Zusatzversorgungseinrichtung versichert sind, die mit ei

Gesetz über die Alterssicherung der Landwirte - ALG | § 14 Witwenrente und Witwerrente


(1) Witwen oder Witwer, die nicht wieder geheiratet haben, haben nach dem Tode des Versicherten Anspruch auf Witwenrente oder Witwerrente, wenn 1. (weggefallen)2. der verstorbene Ehegatte die Wartezeit von fünf Jahren erfüllt hat und3. (weggefallen)4

Bundesversorgungsteilungsgesetz - BVersTG | § 2 Anspruch


(1) Anspruchsberechtigt ist die Person, zu deren Gunsten ein Anrecht nach § 10 Abs. 1 des Versorgungsausgleichsgesetzes übertragen worden ist. (2) Mit dem Tod der ausgleichsberechtigten Person geht der Anspruch auf die Hinterbliebenen über. Als Hint

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 41 Interne Teilung beim Versorgungsausgleich


(1) Der Ausgleich von Anrechten der Versorgungsanstalt erfolgt in Form der internen Teilung nach Maßgabe des Versorgungsausgleichsgesetzes sowie nach dieser Vorschrift. (2) Anrechte aus Zeiten im Beitrittsgebiet nach § 56a des Schornsteinfegergesetz
wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 15 Leistungen zur medizinischen Rehabilitation


(1) Die Träger der Rentenversicherung erbringen im Rahmen von Leistungen zur medizinischen Rehabilitation Leistungen nach den §§ 42 bis 47a des Neunten Buches, ausgenommen Leistungen nach § 42 Abs. 2 Nr. 2 und § 46 des Neunten Buches. Zahnärztliche B

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 47 Erziehungsrente


(1) Versicherte haben bis zum Erreichen der Regelaltersgrenze Anspruch auf Erziehungsrente, wenn 1. ihre Ehe nach dem 30. Juni 1977 geschieden und ihr geschiedener Ehegatte gestorben ist,2. sie ein eigenes Kind oder ein Kind des geschiedenen Ehegatte

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 243 Witwenrente und Witwerrente an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten


(1) Anspruch auf kleine Witwenrente oder kleine Witwerrente besteht ohne Beschränkung auf 24 Kalendermonate auch für geschiedene Ehegatten, 1. deren Ehe vor dem 1. Juli 1977 geschieden ist,2. die weder wieder geheiratet noch eine Lebenspartnerschaft
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 56 Kindererziehungszeiten


(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn 1. die Erziehung

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 48 Waisenrente


(1) Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn 1. sie noch einen Elternteil haben, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und2. der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezei

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Bundesgerichtshof Beschluss, 08. Mai 2019 - IV ZR 190/18

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Bundesgerichtshof Urteil, 01. Dez. 2009 - VI ZR 221/08

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BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR 221/08 Verkündet am: 1. Dezember 2009 Holmes, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR:

Bundesgerichtshof Beschluss, 07. Dez. 2005 - XII ZB 39/01

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS XII ZB 39/01 vom 7. Dezember 2005 in der Familiensache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja VAHRG § 3 a Enthält eine Versorgungsordnung die Regelung, dass ein Anspruch auf Hinterbliebenenversorgung wegfällt,

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 29. Nov. 2017 - L 11 AS 322/17

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.11.2016 in der Fassung des Berichtigungsbeschlusses vom 24.01.2017 wird aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 08.03.2016 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 25. Okt. 2017 - L 19 R 494/15

bei uns veröffentlicht am 25.10.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 28.04.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 07. Sept. 2016 - L 6 R 695/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Landshut vom 08.04.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Sept. 2018 - L 19 R 2/17

bei uns veröffentlicht am 04.09.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 08.11.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 04. Aug. 2016 - L 14 R 806/15

bei uns veröffentlicht am 04.08.2016

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Augsburg vom 11.05.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. Feb. 2016 - L 6 R 74/14

bei uns veröffentlicht am 10.02.2016

Tenor I. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 17.12.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Der Kläger hat den Betrag von 225,00 Eu

Sozialgericht Augsburg Gerichtsbescheid, 22. März 2017 - S 17 R 1194/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2017

Tenor I. Die Klage gegen den Bescheid vom 12. Juni 2015 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 28. September 2015 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Zw

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 27. Juni 2017 - L 13 R 12/15

bei uns veröffentlicht am 27.06.2017

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 19. November 2014 abgeändert. Die Beklagte wird auf Ihr Teilanerkenntnis vom 27.06.2017 unter Abänderung des Bescheides vom 27.11.2002 in der Fassun

Sozialgericht München Gerichtsbescheid, 03. Sept. 2015 - S 11 R 1965/14

bei uns veröffentlicht am 03.09.2015

Gründe in dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Kläger - Proz.-Bev.: Rechtsanwälte B., B-Straße, B-Stadt - - gegen Deutsche Rentenversicherung Nordbayern, vertreten durch die Mitglieder der Geschäftsführung, Frie

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Apr. 2015 - L 20 R 562/12

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Gründe Bayerisches Landessozialgericht L 20 R 562/12 Im Namen des Volkes URTEIL S 3 R 634/09 In dem Rechtsstreit A., A-Straße, A-Stadt - Klägerin und Berufungsklägerin - Proz.-Bev.: Rechtsanwalt B., B

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 10. März 2015 - L 1 LW 21/13

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Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts München vom 20. November 2013 wird mit der Maßgabe zurückgewiesen, dass das Urteil des Sozialgerichts München in seiner Ziffer III. aufgehoben wird. II. Außergeri

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Feb. 2015 - L 1 R 717/14

bei uns veröffentlicht am 05.02.2015

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Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 22. Okt. 2014 - L 19 R 127/13

bei uns veröffentlicht am 22.10.2014

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Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 21. Juli 2014 - L 20 R 872/13 B PKH

bei uns veröffentlicht am 21.07.2014

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Nürnberg vom 16.08.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Die Klägerin wendet si

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2014 - L 20 R 171/12

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Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 03.02.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Feb. 2015 - L 20 R 50/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2015

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 11.12.2012 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zug

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Nov. 2014 - L 20 R 390/13

bei uns veröffentlicht am 05.11.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 26.02.2013 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 03. Dez. 2014 - L 20 R 322/14

bei uns veröffentlicht am 03.12.2014

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Bayreuth vom 04.03.2014 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zu

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 18. Dez. 2014 - L 19 R 737/11

bei uns veröffentlicht am 18.12.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 10.05.2011aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 17.08.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 23.11.2010 abgewiesen. II.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 08. Okt. 2014 - L 20 R 1141/11

bei uns veröffentlicht am 08.10.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 06.09.2011 aufgehoben und die Beklagte unter Aufhebung des Bescheides vom 10.03.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.06.2010 verurt

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 19. Nov. 2014 - L 19 R 1053/12

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 11.11.2011 aufgehoben und die Klage gegen den Bescheid vom 14.07.2010 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 18.11.2010 wird abgewiesen.

Sozialgericht Augsburg Urteil, 27. Apr. 2016 - S 10 KR 289/14

bei uns veröffentlicht am 27.04.2016

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand Die Klägerin wendet sich gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Beiträgen zur freiwilligen Kranken- und

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 13. Nov. 2018 - L 19 R 314/17

bei uns veröffentlicht am 13.11.2018

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 25.04.2017 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Sozialgericht München Urteil, 19. Nov. 2014 - S 11 R 912/12

bei uns veröffentlicht am 19.11.2014

Tenor I. Die Klage gegen die Bescheide vom 27.11.2002 und 15.4.2003 in der Fassung des Widerspruchsbescheides vom 20.1.2004 wird abgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 24. Juni 2016 - 3 ZB 16.840

bei uns veröffentlicht am 24.06.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert für das Antragsverfahren wird auf 31.077,12 € festgesetzt. Grü

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 20. Juni 2016 - 3 ZB 13.1644

bei uns veröffentlicht am 20.06.2016

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Die Klägerin trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. In Abänderung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts München vom 6. Juni 2013 wird der St

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. Nov. 2017 - L 19 R 119/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor I. Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Würzburg vom 15.01.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbe

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 07. Mai 2014 - L 13 R 1037/12

bei uns veröffentlicht am 07.05.2014

Tatbestand Die Beteiligten streiten um die Gewährung von Witwenrente. Die im Juni 1962 geborene Klägerin ehelichte am 12. März 2010 den im April 1951 geborenen Versicherten. Der Versicherte ist am 11. Mai 2010 verstorben. Mi

Landesarbeitsgericht München Urteil, 24. Feb. 2017 - 7 Sa 444/16

bei uns veröffentlicht am 24.02.2017

Tenor 1. Auf die Berufung der Klägerin wird das Endurteil des Arbeitsgerichts München vom 20.04.2016 - 34 Ca 7847/15 - abgeändert. Die Beklagten werden samtverbindlich verurteilt, an die Klägerin aus rückständiger Betriebsrente f

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 15. März 2018 - L 4 KR 257/16

bei uns veröffentlicht am 15.03.2018

Tenor I. Die Berufung gegen das Urteil des Sozialgerichts Augsburg vom 27.04.2016 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. III. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 05. Mai 2014 - L 6 R 34/11

bei uns veröffentlicht am 05.05.2014

Tatbestand Zwischen den Beteiligten ist ein Anspruch der Klägerin auf Geschiedenenwitwenrente streitig. Die 1953 geborene Klägerin war mit dem 1943 geborenen und 2004 verstorbenen Versicherten W. A. verheiratet. Die am 21.09.1971

Bundessozialgericht Urteil, 21. März 2018 - B 13 R 19/14 R

bei uns veröffentlicht am 21.03.2018

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 22. März 2013 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 10. Okt. 2017 - B 12 KR 119/16 B

bei uns veröffentlicht am 10.10.2017

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landes-sozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. November 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 20. Juli 2017 - B 12 KR 14/15 R

bei uns veröffentlicht am 20.07.2017

Tenor Auf die Revision der Kläger werden die Urteile des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 27. Januar 2012 und des Sozialgerichts Freiburg vom 17. Juni 2010 geändert.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 16. Feb. 2017 - L 3 R 416/15

bei uns veröffentlicht am 16.02.2017

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Beteiligten haben einander auch im Berufungsverfahren Kosten nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer Wi

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 24. Jan. 2017 - L 13 R 923/16

bei uns veröffentlicht am 24.01.2017

Tenor Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 14. Januar 2016 abgeändert und die Klage in vollem Umfang abgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind für beide Rechtszüge nicht zu erstatten. Tatbestand   1

Bundesfinanzhof Beschluss, 05. Dez. 2016 - X B 91/16

bei uns veröffentlicht am 05.12.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin wegen Nichtzulassung der Revision gegen das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016 6 K 1793/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Beschluss, 23. Aug. 2016 - B 13 R 154/16 B

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt vom 18. April 2016 wird als unzulässig verworfen.

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Juni 2016 - 4 S 1562/15

bei uns veröffentlicht am 15.06.2016

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 2. Dezember 2014 - 5 K 2480/13 - wird geändert. Die Beklagte wird unter Aufhebung des Bescheids der Deutschen Telekom AG vom 26. Juli 2013 und deren Widerspruchsbescheids vom 6. November 2013 ver

Bundessozialgericht Beschluss, 13. Juni 2016 - B 13 R 87/16 B

bei uns veröffentlicht am 13.06.2016

Tenor Die Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision im Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 10. Februar 2016 wird als unzulässig verworfen.

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 12. Mai 2016 - L 3 R 157/15

bei uns veröffentlicht am 12.05.2016

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Sozialgerichts Halle vom 18. Februar 2015 aufgehoben. Der Bescheid der Beklagten vom 18. November 2013 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 20. Februar 2014 wird aufgehoben, soweit

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Apr. 2016 - L 11 R 2064/15

bei uns veröffentlicht am 19.04.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Karlsruhe vom 31.03.2015 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Gewährung einer großen Witwenrente aus

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 18. Apr. 2016 - L 3 R 150/15

bei uns veröffentlicht am 18.04.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Der Rechtsstreit betrifft die Frage, ob die Klägerin gegen die Beklagte einen Anspruch auf Gewährung

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 14. Apr. 2016 - L 3 R 346/14

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Berechtigung der Beklagten zur rückwirkenden Au

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 08. Dez. 2015 - L 3 R 326/14

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Zwischen den Beteiligten ist das Vorliegen der Voraussetzungen für eine Hinterbliebenenrente nach dem Sechsten Bu

Bundessozialgericht Urteil, 02. Nov. 2015 - B 13 R 27/14 R

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 24. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

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(1) Kindererziehungszeiten sind Zeiten der Erziehung eines Kindes in dessen ersten drei Lebensjahren. Für einen Elternteil (§ 56 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 und Abs. 3 Nr. 2 und 3 Erstes Buch) wird eine Kindererziehungszeit angerechnet, wenn 1. die Erziehungszeit diesem...
(1) Kinder haben nach dem Tod eines Elternteils Anspruch auf Halbwaisenrente, wenn 1. sie noch einen Elternteil haben, der unbeschadet der wirtschaftlichen Verhältnisse unterhaltspflichtig ist, und2. der verstorbene Elternteil die allgemeine Wartezeit erfüllt hat...