Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 259b Besonderheiten bei Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem

(1) Für Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Zusatz- oder Sonderversorgungssystem im Sinne des Anspruchs- und Anwartschaftsüberführungsgesetzes (AAÜG) vom 25. Juli 1991 (BGBl. I S. 1677) wird bei der Ermittlung der Entgeltpunkte der Verdienst nach dem AAÜG zugrunde gelegt. § 259a ist nicht anzuwenden.

(2) Als Zeiten der Zugehörigkeit zu einem Versorgungssystem gelten auch Zeiten, die vor Einführung eines Versorgungssystems in der Sozialpflichtversicherung oder in der freiwilligen Zusatzrentenversicherung zurückgelegt worden sind, wenn diese Zeiten, hätte das Versorgungssystem bereits bestanden, im Versorgungssystem zurückgelegt worden wären.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 307c Durchführung der Neuberechnung von Bestandsrenten nach § 307b


(1) Für die Neuberechnung von Bestandsrenten nach § 307b sind die erforderlichen Daten auch aus allen dem Berechtigten zur Verfügung stehenden Nachweisen über rentenrechtliche Zeiten und erzielte Arbeitsentgelte oder Arbeitseinkommen zu ermitteln. De
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 259a Besonderheiten für Versicherte der Geburtsjahrgänge vor 1937


(1) Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1937 geboren sind und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18. Mai 1990 oder, falls sie verstorben sind, zuletzt vor dem 19. Mai 1990 1. im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatt

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundessozialgericht Urteil, 07. Dez. 2017 - B 5 RS 1/16 R

bei uns veröffentlicht am 07.12.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 3. Juni 2016 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an dieses Gericht zurückv

Bundesverfassungsgericht Nichtannahmebeschluss, 07. Nov. 2016 - 1 BvR 1089/12, 1 BvR 1090/12, 1 BvR 363/13, 1 BvR 708/13, 1 BvR 2483/13, 1 BvR 2368/14, 1 BvR 455/16

bei uns veröffentlicht am 07.11.2016

Tenor Die Verfassungsbeschwerden 1 BvR 1089/12, 1 BvR 1090/12, 1 BvR 363/13, 1 BvR 708/13, 1 BvR 2483/13, 1 BvR 2368/14 und 1 BvR 455/16 werden zur gemeinsamen Entscheidung verbunden.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Juli 2015 - B 5 RS 9/14 R

bei uns veröffentlicht am 23.07.2015

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Sozialgerichts Schwerin vom 14. August 2014 aufgehoben und die Sache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgericht

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 24. Jan. 2013 - L 1 R 54/12

bei uns veröffentlicht am 24.01.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Dessau-Roßlau vom 30. November 2011 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Di

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Urteil, 29. Juli 2010 - L 1 R 195/07

bei uns veröffentlicht am 29.07.2010

Tenor Die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Dessau vom 5. April 2007 wird zurückgewiesen. Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand 1 Zwisc

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(1) Für Versicherte, die vor dem 1. Januar 1937 geboren sind und die ihren gewöhnlichen Aufenthalt am 18. Mai 1990 oder, falls sie verstorben sind, zuletzt vor dem 19. Mai 1990 1. im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland ohne das Beitrittsgebiet hatten oder2. im...