Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 211 Sonderregelung bei der Zuständigkeit zu Unrecht gezahlter Beiträge

Die Erstattung zu Unrecht gezahlter Beiträge (§ 26 Abs. 2 und 3 Viertes Buch) erfolgt abweichend von den Regelungen des Dritten Kapitels durch

1.
die zuständige Einzugsstelle, wenn der Erstattungsanspruch noch nicht verjährt ist und die Beiträge vom Träger der Rentenversicherung noch nicht beanstandet worden sind,
2.
den Leistungsträger, wenn die Beitragszahlung auf Versicherungspflicht wegen des Bezugs einer Sozialleistung beruht,
wenn die Träger der Rentenversicherung dies mit den Einzugsstellen oder den Leistungsträgern vereinbart haben. Maßgebend für die Berechnung des Erstattungsbetrags ist die dem Beitrag zugrundeliegende bescheinigte Beitragsbemessungsgrundlage. Der zuständige Träger der Rentenversicherung ist über die Erstattung elektronisch zu benachrichtigen.

ra.de-OnlineKommentar zu § 150 AO 1977

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 150 AO 1977

§ 150 AO 1977 zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 150 AO 1977 wird zitiert von 1 anderen §§ im Abgabenordnung.

Sozialgesetzbuch (SGB) Sechstes Buch (VI) - Gesetzliche Rentenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 18. Dezember 1989, BGBl. I S. 2261, 1990 I S. 1337) - SGB 6 | § 286f Erstattung zu Unrecht gezahlter Pflichtbeiträge an die berufsständische Versorgungseinrichtung


Pflichtbeiträge, die auf Grund einer Befreiung nach § 231 Absatz 4b und 4d zu Unrecht entrichtet wurden, werden abweichend von § 211 und abweichend von § 26 Absatz 3 des Vierten Buches von dem zuständigen Träger der Rentenversicherung beanstandet und

Referenzen - Urteile | § 150 AO 1977

Urteil einreichen

6 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 150 AO 1977.

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 12 KR 9/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 18. Dezember 2015 aufgehoben und die Sache zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Landessozialgeric

Bundessozialgericht Urteil, 23. Mai 2017 - B 12 KR 6/16 R

bei uns veröffentlicht am 23.05.2017

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Berlin vom 23. Dezember 2015 aufgehoben, soweit die Beklagte darin zur Zahlung von Zinsen verurteilt worden ist. Insoweit wir

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 12 R 8/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Mai 2014 wird zurückgewiesen.

Sozialgericht Duisburg Urteil, 24. Aug. 2016 - S 9 KR 274/14

bei uns veröffentlicht am 24.08.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Eine Kostenerstattung findet nicht statt. 1Tatbestand: 2Zwischen den Beteiligten ist umstritten, ob das Entgelt, welches die Klägerin als Referendarin in der Rechtsanwaltssozietät der Beigeladenen zu 2) im Zeitraum

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 03. Mai 2012 - L 11 R 1532/11

bei uns veröffentlicht am 03.05.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Ulm vom 30.03.2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Zwischen den Beteiligten ist die Erstattung der Arbeitge

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 25. Mai 2011 - L 2 KR 8/09

bei uns veröffentlicht am 25.05.2011

Tenor Auf die Berufung der Beigeladenen zu 1) wird das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 12.1.2009 insoweit aufgehoben,- als der Bescheid vom 22.7.2005 aufgehoben wurde,- festgestellt wurde, dass der Kläger vom 1.3.1995 bis 31.12.2000 n