Sozialgesetzbuch (SGB) Fünftes Buch (V) - Gesetzliche Krankenversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes v. 20. Dezember 1988, BGBl. I S. 2477) - SGB 5 | § 217a Errichtung des Spitzenverbandes Bund der Krankenkassen

(1) Die Krankenkassen bilden den Spitzenverband Bund der Krankenkassen.

(2) Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts.

ra.de-OnlineKommentar zu § 294 SGB 6

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Urteile | § 294 SGB 6

Urteil einreichen

7 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 294 SGB 6.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 24. Mai 2016 - L 5 KR 442/13

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts München vom 26.09.2013 in Ziffer II aufgehoben, im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. II. Die Beklagte trägt die Kosten auch der Berufung.

Bundessozialgericht Urteil, 03. Mai 2018 - B 3 KR 13/16 R

bei uns veröffentlicht am 03.05.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 24. Mai 2016 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 30. Nov. 2016 - B 6 KA 38/15 R

bei uns veröffentlicht am 30.11.2016

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Stuttgart vom 23. Juli 2015 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 08. Juli 2015 - B 3 KR 6/14 R

bei uns veröffentlicht am 08.07.2015

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Bayerischen Landessozialgerichts vom 11. Dezember 2012 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Land

Bundessozialgericht Urteil, 20. Mai 2014 - B 1 KR 5/14 R

bei uns veröffentlicht am 20.05.2014

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 6. Juni 2013 wird zurückgewiesen.

Landessozialgericht NRW Urteil, 06. Mai 2014 - L 1 KR 608/13

bei uns veröffentlicht am 06.05.2014

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.12.2012 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. 1Tatbestand: 2Die Beteiligten streiten über die Höhe der Beiträge

Bundessozialgericht Urteil, 19. Dez. 2012 - B 12 KR 20/11 R

bei uns veröffentlicht am 19.12.2012

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Wiesbaden vom 6. Juli 2011 aufgehoben. Die