Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 85 Fahrkosten

Für Übernahme und Höhe der Fahrkosten gilt § 63 Absatz 1 und 3 entsprechend.

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Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 443 Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt


(1) Für Arbeitsbeschaffungsmaßnahmen nach § 260 und Arbeitsgelegenheiten nach § 16d des Zweiten Buches in der vor dem 1. April 2012 geltenden Fassung gilt § 27 Absatz 3 Satz 1 Nummer 5 in der vor dem 1. April 2012 geltenden Fassung entsprechend, wenn
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 63 Fahrkosten


(1) Als Bedarf für Fahrkosten werden folgende Kosten der oder des Auszubildenden zugrunde gelegt: 1. Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule (Pendelfahrten),2. bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung Kost

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20 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bayerisches Landessozialgericht Beschluss, 02. Nov. 2015 - L 10 AL 253/15 B ER

bei uns veröffentlicht am 02.11.2015

Tenor I. Die Beschwerde gegen den Beschluss des Sozialgerichts Bayreuth vom 12.10.2015 wird zurückgewiesen. II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe I. Streitig ist im Rahmen des

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 16. Dez. 2016 - L 3 AL 33/14

bei uns veröffentlicht am 16.12.2016

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Itzehoe vom 23. Juli 2014 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugela

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 31. Mai 2016 - L 2 AL 88/11

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Auf die Berufung des Klägers werden der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts B- Stadt vom 12.10.2011 und der Bescheid vom 31.05.2011 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 11.07.2011 aufgehoben. Die Kosten des Verfahrens beider Rech

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 31. Mai 2016 - L 2 AL 82/11

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt auch die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird nicht zugelassen. Der Streitwert wird auf 3.818,00 € festgesetzt. Tatbestand 1 Der Kläger wehrt sich Rahmen ei

Landessozialgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 24. Mai 2016 - L 2 AL 54/10

bei uns veröffentlicht am 24.05.2016

Tenor Die Berufung gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts D-Stadt vom 27. Oktober 2010 wird zurückgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten über die Kostene

Bundessozialgericht Urteil, 02. Apr. 2014 - B 4 AS 26/13 R

bei uns veröffentlicht am 02.04.2014

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Hamburg vom 2. Juli 2012 aufgehoben und die Berufung des Klägers gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Hamburg

Oberverwaltungsgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 27. März 2013 - 3 L 34/12

bei uns veröffentlicht am 27.03.2013

Tatbestand 1 Die Klägerin streitet mit dem Beklagten über den Umfang der Gewährung von Finanzhilfen für eine von ihr betriebene Ersatzschule. 2 Die Klägerin betreibt in der A-Stadt eine staatlich anerkannte Ersatzschule „Berufsfachschule für Alt

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 23. März 2012 - L 12 AL 1707/11

bei uns veröffentlicht am 23.03.2012

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 2. Februar 2011 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand  1 Streitig ist die Förderung der beruflichen Weiterbildung zur Fachkra

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 29. Okt. 2010 - L 12 AS 1110/09

bei uns veröffentlicht am 29.10.2010

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Konstanz vom 11. Dezember 2008 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Die Beteiligten streiten darüber, ob die Klägerin einen

Bundessozialgericht Urteil, 30. Aug. 2010 - B 4 AS 97/09 R

bei uns veröffentlicht am 30.08.2010

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 10. August 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2010 - B 7 AL 22/09 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tatbestand 1 Im Streit ist die Förderung einer Bildungsmaßnahme ab 5.4.2004. 2

Bundessozialgericht Beschluss, 26. März 2010 - B 11 AL 108/09 B

bei uns veröffentlicht am 26.03.2010

Gründe 1 1. Der Antrag der Klägerin auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe (PKH) und Beiordnung der Prozessbevollmächtigten ist abzulehnen. Den

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 26. Feb. 2010 - 11 K 2883/09

bei uns veröffentlicht am 26.02.2010

Tenor Der Bescheid des Landkreises Rems-Murr-Kreis vom 11.02.2009 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 08.07.2009 werden aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, für die Fortbildung der Klägerin in Teilzeit zur Bet

Sozialgericht Mannheim Urteil, 09. Feb. 2010 - S 8 AL 3179/09

bei uns veröffentlicht am 09.02.2010

Tenor 1. Der Bescheid der Beklagten vom 3. Juni 2009 in Gestalt des der Klägerin am 17. August 2009 zugegangenen Widerspruchsbescheides wird aufgehoben. 2. Die Beigeladene wird verpflichtet, unverzüglich über den Antrag der Klägerin auf Zulassung

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 04. Juli 2008 - L 3 AS 47/07

bei uns veröffentlicht am 04.07.2008

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Schleswig vom 12. Oktober 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Die Revision wird nicht zugelassen.

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 25. Juni 2008 - 11 K 4031/07

bei uns veröffentlicht am 25.06.2008

Tenor Der Bescheid des Beklagten vom 12. April 2007 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 18. Juni 2007 wird aufgehoben. Der Beklagte wird verpflichtet, dem Kläger dem Grunde nach Förderu

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 19. Juli 2007 - L 7 AS 689/07

bei uns veröffentlicht am 19.07.2007

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Sozialgerichts Mannheim vom 13. Dezember 2006 wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat der Klägerin die außergerichtlichen Kosten des Berufungsverfahrens zu erstatten

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 04. Apr. 2007 - L 7 AL 755/07 ER-B

bei uns veröffentlicht am 04.04.2007

Tenor Die Beschwerde des Antragstellers gegen den Beschluss des Sozialgerichts Karlsruhe vom 8. Januar 2007 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. Gründe   I. 1 Zwischen den

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 12. Juli 2006 - L 8 AL 570/06 W-B

bei uns veröffentlicht am 12.07.2006

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss des Sozialgerichts Stuttgart vom 9. Dezember 2005 abgeändert. Der Streitwert des Verfahrens S 7 AL 1192/05 ER beim Sozialgericht Stuttgart wird auf 23.424,40 EUR fe

Landessozialgericht Baden-Württemberg Beschluss, 06. Apr. 2005 - L 13 AL 220/05 AK-A

bei uns veröffentlicht am 06.04.2005

Tenor Das Verfahren des einstweiligen Rechtsschutzes über die vorläufige Verpflichtung zur Zulassung für die Förderung der Maßnahme Logopäde/Logopädin ist in der Hauptsache erledigt. Die Beschwerdeführerin und die Beschwerdegegnerin haben die ge

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(1) Als Bedarf für Fahrkosten werden folgende Kosten der oder des Auszubildenden zugrunde gelegt: 1. Kosten für Fahrten zwischen Unterkunft, Ausbildungsstätte und Berufsschule (Pendelfahrten),2. bei einer erforderlichen auswärtigen Unterbringung Kosten für die An-...