Sozialgesetzbuch (SGB) Drittes Buch (III) - Arbeitsförderung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 24. März 1997, BGBl. I S. 594) - SGB 3 | § 104 Dauer

(1) Kurzarbeitergeld wird für den Arbeitsausfall für eine Dauer von längstens zwölf Monaten von der Agentur für Arbeit geleistet. Die Bezugsdauer gilt einheitlich für alle in einem Betrieb beschäftigten Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer. Sie beginnt mit dem ersten Kalendermonat, für den in einem Betrieb Kurzarbeitergeld vom Arbeitgeber gezahlt wird.

(2) Wird innerhalb der Bezugsdauer für einen zusammenhängenden Zeitraum von mindestens einem Monat kein Kurzarbeitergeld gezahlt, verlängert sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum.

(3) Sind seit dem letzten Kalendermonat, für den Kurzarbeitergeld gezahlt worden ist, drei Monate vergangen und liegen die Voraussetzungen für einen Anspruch auf Kurzarbeitergeld erneut vor, beginnt eine neue Bezugsdauer.

(4) Saison-Kurzarbeitergeld wird abweichend von den Absätzen 1 bis 3 für die Dauer des Arbeitsausfalls während der Schlechtwetterzeit von der Agentur für Arbeit geleistet. Zeiten des Bezugs von Saison-Kurzarbeitergeld werden nicht auf die Bezugsdauer für das Kurzarbeitergeld angerechnet. Sie gelten nicht als Zeiten der Unterbrechung im Sinne des Absatzes 3.

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14 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 78 BGB.

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2012 - III ZR 60/11

bei uns veröffentlicht am 02.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL III ZR 60/11 Verkündet am: 2. Februar 2012 K i e f e r Justizangestellter als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja BGB § 138 Ca

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 21. Sept. 2016 - L 10 AL 17/16

bei uns veröffentlicht am 21.09.2016

Tenor I. Auf die Berufung der Beklagten wird das Urteil des Sozialgerichts Nürnberg vom 23.09.2015 aufgehoben. Die Klage gegen die Bescheide vom 03.09.2012 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 25.10.2012 wird abgewiesen

Sozialgericht Detmold Urteil, 02. Feb. 2016 - S 2 SO 157/12

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Kosten sind nicht zu erstatten. 1Tatbestand: 2Der Kläger begehrt die Gewährung von Grundsicherungsleistungen für den Monat August 2011 ohne Anrechnung des ihm gewährten Übergangsgeldes als Einkommen. 3Der am 00.00.1

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Juni 2015 - VI ZR 379/14

bei uns veröffentlicht am 30.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VI ZR379/14 Verkündet am: 30. Juni 2015 Holmes Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja SGB X § 116 Abs. 1, A

Bundessozialgericht Urteil, 16. Juni 2015 - B 4 AS 37/14 R

bei uns veröffentlicht am 16.06.2015

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Bayrischen Landessozialgerichts vom 30. Juli 2014 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 06. Aug. 2014 - B 4 AS 55/13 R

bei uns veröffentlicht am 06.08.2014

Tenor Die Revisionen der Klägerinnen gegen das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Mai 2013 werden zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Mai 2014 - B 11 AL 3/13 R

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz vom 22. November 2012 wird zurückgewiesen.

Bundessozialgericht Urteil, 14. Mai 2014 - B 11 AL 20/13 R

bei uns veröffentlicht am 14.05.2014

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landessozialgerichts Niedersachsen-Bremen vom 29. Oktober 2013 wird mit der klarstellenden Maßgabe zurückgewiesen, dass die durch das Sozialger

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 15. Mai 2013 - L 2 AS 1962/12

bei uns veröffentlicht am 15.05.2013

Tenor Die Berufung der Klägerinnen gegen das Urteil des Sozialgerichts Heilbronn vom 28. März 2012 wird zurückgewiesen.Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1 Streitig ist, ob die Klägerin

Landessozialgericht Sachsen-Anhalt Beschluss, 18. Dez. 2012 - L 5 AS 645/12 B ER

bei uns veröffentlicht am 18.12.2012

Tenor Auf die Beschwerde des Antragsgegners wird der Beschluss des Sozialgerichts Magdeburg vom 16. August 2012 klarstellend neu gefasst: Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller vorläu

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Beschluss, 14. Juni 2011 - L 3 AS 61/11 B ER, L 3 AS 86/11 B PKH

bei uns veröffentlicht am 14.06.2011

Tenor Auf die Beschwerde der Antragsteller wird der Beschluss des Sozialgerichts Lübeck vom 2. März 2011 abgeändert. Der Antragsgegner wird im Wege der einstweiligen Anordnung vorläufig verpflichtet, dem Antragsteller zu 2) für den Zeitraum vo

Bundessozialgericht Urteil, 18. Mai 2010 - B 7 AL 36/08 R

bei uns veröffentlicht am 18.05.2010

Tatbestand 1 Im Streit ist ein Anspruch auf Ausbildungsgeld für die Zeit vom 12.3. bis 22.5.2007. 2

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2010 - B 8 SO 15/08 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tatbestand 1 Im Streit sind (noch) höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (51,80 Euro monatlich für die Zeit vom 1.3. bis 30.11.2005 und

Bundessozialgericht Urteil, 23. März 2010 - B 8 SO 17/09 R

bei uns veröffentlicht am 23.03.2010

Tatbestand 1 Im Streit sind um 67 Euro pro Monat höhere Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung für die Zeit vom 1.5. bis 31.10.2005.