Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 29 Wirtschaftlichkeitsgebot

(1) Die Leistungen müssen wirksam und wirtschaftlich sein; sie dürfen das Maß des Notwendigen nicht übersteigen. Leistungen, die diese Voraussetzungen nicht erfüllen, können Pflegebedürftige nicht beanspruchen, dürfen die Pflegekassen nicht bewilligen und dürfen die Leistungserbringer nicht zu Lasten der sozialen Pflegeversicherung bewirken.

(2) Leistungen dürfen nur bei Leistungserbringern in Anspruch genommen werden, mit denen die Pflegekassen oder die für sie tätigen Verbände Verträge abgeschlossen haben.

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§ 29 SGB 11 zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 29 SGB 11 wird zitiert von 2 anderen §§ im Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014).

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 28 Leistungsarten, Grundsätze


(1) Die Pflegeversicherung gewährt folgende Leistungen:1.Pflegesachleistung (§ 36),2.Pflegegeld für selbst beschaffte Pflegehilfen (§ 37),3.Kombination von Geldleistung und Sachleistung (§ 38),4.häusliche Pflege bei Verhinderung der Pflegeperson (§ 3

Sozialgesetzbuch (SGB) - Elftes Buch (XI) - Soziale Pflegeversicherung (Artikel 1 des Gesetzes vom 26. Mai 1994, BGBl. I S. 1014) - SGB 11 | § 35a Teilnahme an einem Persönlichen Budget nach § 29 des Neunten Buches


Pflegebedürftigen werden auf Antrag die Leistungen nach den §§ 36, 37 Abs. 1, §§ 38, 40 Abs. 2 und § 41 durch ein Persönliches Budget nach § 29 des Neunten Buches erbracht; bei der Kombinationsleistung nach § 38 ist nur das anteilige und im Voraus be

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 29 SGB 11.

Bayerisches Landessozialgericht Urteil, 20. Dez. 2016 - L 8 SO 128/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

Tenor I. Das Urteil des Sozialgerichts München vom 25. März 2014 wird aufgehoben. II. Die Beigeladene zu 1) wird verurteilt, dem Kläger 143.379,09 Euro zu erstatten. III. Die Beigeladene zu 1) trägt die Kosten des Verfahrens

Landessozialgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 30. Nov. 2011 - L 4 R 66/11

bei uns veröffentlicht am 30.11.2011

Diese Entscheidung wird zitiert Tenor 1. Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Koblenz vom 17.01.2011 wird zurückgewiesen. 2. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten. 3. Die Revision wird nicht zugela

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 13. Jan. 2011 - 4 K 3702/10

bei uns veröffentlicht am 13.01.2011

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Kosten des Verfahrens trägt die Klägerin.Die Berufung wird zugelassen. Tatbestand   1 Die Klägerin wendet sich gegen eine Anordnung nach dem Landesheimgesetz - LHeimG -. 2 Die Klägerin ist u.a. T

Bundessozialgericht Urteil, 17. Juni 2010 - B 3 KR 7/09 R

bei uns veröffentlicht am 17.06.2010

Tenor Auf die Revision der Beklagten wird das Urteil des Landessozialgerichts Baden-Württemberg vom 15. Mai 2009 aufgehoben und der Rechtsstreit zur erneuten Verhandlung und Entscheidung an das Lan

Landessozialgericht für das Saarland Urteil, 28. Apr. 2009 - L 2 P 4/08

bei uns veröffentlicht am 28.04.2009

Tenor Auf die Berufung der Klägerin werden das Urteil des Sozialgerichts für das Saarland vom 12.2.2008 sowie der Bescheid vom 1.2.2007 in Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.8.2007 aufgehoben. Die Beklagte wird

Sozialgericht Stuttgart Urteil, 16. Apr. 2007 - S 8 P 7016/03

bei uns veröffentlicht am 16.04.2007

Tenor S 8 P 7016/03 mac Die Beklagte wird unter Aufhebung ihres Schiedsspruchs vom 12.11.2003 verpflichtet, die Pflegesätze unter der Rechtsauffassung des Gerichts neu festzusetzen.

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 27. Okt. 2006 - L 4 P 1611/06

bei uns veröffentlicht am 27.10.2006

Tenor Die Berufung des Klägers wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten des Berufungsverfahrens sind nicht zu erstatten. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand   1  Streitig ist zwischen den Beteiligten die teilwei

Landessozialgericht Baden-Württemberg Urteil, 14. Apr. 2005 - L 7 R 952/04

bei uns veröffentlicht am 14.04.2005

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen den Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Konstanz vom 5. Februar 2004 wird zurückgewiesen. Außergerichtliche Kosten sind auch im Berufungsverfahren nicht zu erstatten. Tatbestand   1  Die

Schleswig-Holsteinisches Landessozialgericht Urteil, 03. Dez. 1999 - L 3 P 6/99

bei uns veröffentlicht am 03.12.1999

Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten noch um Kostenerstattung für vom Kläger erbrachte Verhinderungspflege in Höhe von 2.164,25 DM. 2 Die Ehefrau des Klägers betrieb bis zum 31. Januar 1996 den ambulanten Pflegedienst K. Die Pflegeeinrichtung g