Soldatengesetz - SG | § 43 Beendigungsgründe
Soldatengesetz - SG | § 43 Beendigungsgründe
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Gesetz über die Rechtsstellung der Soldaten Inhaltsverzeichnis
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(1) Zeiten einer hauptberuflichen Tätigkeit, die vor Beginn des Ruhestandes im öffentlichen Dienst einer zwischenstaatlichen oder überstaatlichen Einrichtung zurückgelegt worden sind, werden auf Antrag als ruhegehaltfähige Dienstzeit berücksichtigt.
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published on 18/08/2016 00:00
Tenor
I. Die Klage gegen den Bescheid der Beklagten vom 04.06.2014 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 22.10.2014 wird abgewiesen.
II. Außergerichtliche Kosten sind nicht zu erstatten.
Tatbestand
published on 18/05/2017 00:00
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens trägt der Kläger.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des auf Grund des Urteils vo
published on 25/06/2013 00:00
Tatbestand
1
Der Antragsteller begehrt eine finanzielle Abgeltung für krankheitsbedingt nicht in Anspruch genommenen Urlaub.
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