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§ 53Amtlich · § 5 UrhG

Fahrregeln und Festmachen auf dem Gieselaukanal

Zeitreise: 18.09.2024

(1) Das Befahren des Gieselaukanals ist nur während der Tagfahrzeiten im Sinne des § 50 Abs. 2 gestattet.

(2) Sportfahrzeuge dürfen nur für eine Übernachtung und nur an der südlich der Gieselauschleuse befindlichen Liegestelle festmachen.

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