Staatsangehörigkeitsgesetz - RuStAG | § 40a (weggefallen)

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Referenzen - Gesetze | § 40a RuStAG

§ 40a RuStAG zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

§ 40a RuStAG zitiert 2 §§ in anderen Gesetzen.

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 15 Bescheinigungen


(1) Das Bundesverwaltungsamt stellt Spätaussiedlern zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft eine Bescheinigung aus. Eine Wiederholung des Gesprächs im Sinne von § 6 Abs. 2 Satz 3 findet hierbei nicht statt. Bei Personen, die das 16. Lebensjahr v

Bundesvertriebenengesetz - BVFG | § 4 Spätaussiedler


(1) Spätaussiedler ist in der Regel ein deutscher Volkszugehöriger, der die Republiken der ehemaligen Sowjetunion nach dem 31. Dezember 1992 im Wege des Aufnahmeverfahrens verlassen und innerhalb von sechs Monaten im Geltungsbereich des Gesetzes sein

Referenzen - Urteile | § 40a RuStAG

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 40a RuStAG.

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 25. Nov. 2014 - 5 ZB 14.1580

bei uns veröffentlicht am 25.11.2014

Tenor I. Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Antragsverfahrens. III. Der Streitwert wird für das Antragsverfahren auf 10.000 Euro festgesetzt.

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 31. Mai 2016 - 19 A 116/11

bei uns veröffentlicht am 31.05.2016

Tenor Die Berufung wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Kostenentscheidung ist vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe des Vollstreck

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 21. Jan. 2009 - 1 S 2002/07

bei uns veröffentlicht am 21.01.2009

Tenor Das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 13. Juni 2007 - 11 K 4115/05 - wird geändert. Die Verfügung der Beklagten vom 12.11.2003 mit Ausnahme der Zwangsgeldandrohung sowie der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums St

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 23. Juli 2008 - 11 K 4247/07

bei uns veröffentlicht am 23.07.2008

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 27. Dezember 2006 und der Widerspruchsbescheid des Regierungspräsidiums Stuttgart vom 22. Juni 2007 werden aufgehoben. Die Beklagte wird verpflichtet, der Klägerin einen Staatsange

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 30. Mai 2005 - 13 S 2125/03

bei uns veröffentlicht am 30.05.2005

Tenor Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 25. September 2002 - 4 K 1421/00 - wird zurückgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand