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§ 29Amtlich · § 5 UrhG

Erträge aus Kapitalanlagen

Zeitreise: 10.08.2021

Als "Erträge aus Grundstücken, grundstücksgleichen Rechten und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken" sind auch die kalkulatorischen Mieten für die eigengenutzten Grundstücke und Bauten auszuweisen.

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