Gliederung der Prüfung
(1) Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Die zu prüfende Person teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.
(2) Handlungsbereiche sind: 1. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen, 2. Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und 3. Unternehmensführungsstrategien entwickeln.
(3) Wahlpflichthandlungsbereiche sind: 1. Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, 2. Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen, 3. Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und 4. Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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