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§ 3Amtlich · § 5 UrhG

Gliederung der Prüfung

Zeitreise: 09.12.2019

(1) Prüfungsbestandteile sind die drei Handlungsbereiche und ein Wahlpflichthandlungsbereich. Die zu prüfende Person teilt den gewählten Wahlpflichthandlungsbereich bei der Anmeldung zur Prüfung mit.

(2) Handlungsbereiche sind: 1. Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen beurteilen, 2. Gründungs- und Übernahmeaktivitäten vorbereiten, durchführen und bewerten und 3. Unternehmensführungsstrategien entwickeln.

(3) Wahlpflichthandlungsbereiche sind: 1. Informations- und Kommunikationstechnologien nutzen, 2. Kommunikations- und Präsentationstechniken im Geschäftsverkehr einsetzen, 3. Buchhaltung im Handwerksbetrieb unter Einsatz branchenüblicher Software umsetzen und 4. Projektmanagement im Handwerksbetrieb umsetzen.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

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