Postgesetz - PostG 1998 | § 52 Universaldienstleistungspflicht im Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz

Für den Zeitraum der gesetzlichen Exklusivlizenz ist die Deutsche Post AG verpflichtet, Universaldienstleistungen im Sinne der gemäß § 11 Abs. 2 erlassenen Verordnung zu erbringen. Die §§ 12 bis 17 und 56 gelten für diesen Zeitraum nicht.

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Postgesetz - PostG 1998 | § 11 Begriff und Umfang des Universaldienstes


(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 1, die flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis erbracht werden. Der Universaldienst ist auf lizenzpflichtige Postdienstl

Postgesetz - PostG 1998 | § 12 Gewährleistung des Universaldienstes


(1) Steht fest oder ist zu besorgen, daß eine Universaldienstleistung nach § 11 nicht ausreichend oder angemessen erbracht wird, ist jeder Lizenznehmer, dessen im lizenzierten Bereich erzielter Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 500.000

Postgesetz - PostG 1998 | § 56 Mitteilungspflicht bei Dienstleistungseinschränkung im Bereich des Universaldienstes


Hat die Deutsche Post AG Universaldienstleistungen, die in einer nach § 11 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung festgelegt sind, bisher erbracht und beabsichtigt sie, diese künftig nicht mehr, nicht mehr in vollem Umfang oder zu ungünstigeren als den i

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2 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Europäischer Gerichtshof Urteil, 14. Juli 2016 - T-143/12

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

URTEIL DES GERICHTS (Achte Kammer) 14. Juli 2016 ( *1 ) „Staatliche Beihilfen — Postsektor — Finanzierung der höheren Lohn- und Lohnnebenkosten bei einem Teil der Beschäftigten der Deutschen Post durch Subventionen un

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Apr. 2012 - 5 AZR 630/10

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tenor 1. Die Revisionen der Kläger und der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. September 2010 - 12 Sa 1451/09 - werden zurückgewiesen.

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(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 1, die flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis erbracht werden. Der Universaldienst ist auf lizenzpflichtige Postdienstleistungen und...
Hat die Deutsche Post AG Universaldienstleistungen, die in einer nach § 11 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung festgelegt sind, bisher erbracht und beabsichtigt sie, diese künftig nicht mehr, nicht mehr in vollem Umfang oder zu ungünstigeren als den in der...