Postgesetz - PostG 1998 | § 11 Begriff und Umfang des Universaldienstes

(1) Universaldienstleistungen sind ein Mindestangebot an Postdienstleistungen nach § 4 Nr. 1, die flächendeckend in einer bestimmten Qualität und zu einem erschwinglichen Preis erbracht werden. Der Universaldienst ist auf lizenzpflichtige Postdienstleistungen und Postdienstleistungen, die zumindest in Teilen beförderungstechnisch mit lizenzpflichtigen Postdienstleistungen erbracht werden können, beschränkt. Er umfaßt nur solche Dienstleistungen, die allgemein als unabdingbar angesehen werden.

(2) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundestages und des Bundesrates bedarf, nach Maßgabe des Absatzes 1 Inhalt und Umfang des Universaldienstes festzulegen. Die Festlegung der Universaldienstleistungen ist der technischen und gesellschaftlichen Entwicklung nachfragegerecht anzupassen. In der Rechtsverordnung sind darüber hinaus die Mindestqualität der Dienstleistungen einschließlich der Qualitätsmerkmale für das Annahme- und Zustellnetz (Briefkästen, Einrichtungen, in denen Verträge über Brief- oder Paketbeförderungsleistungen abgeschlossen und abgewickelt werden können, Briefauslieferung) und für die Brieflaufzeiten sowie die Maßstäbe für die Bestimmung des Preises einer Universaldienstleistung festzulegen. Die Regulierungsbehörde ist befugt, über die Einhaltung dieser Maßstäbe zu entscheiden. Die Zustimmung des Bundestages gilt als erteilt, wenn der Bundestag nicht innerhalb von drei Sitzungswochen nach Eingang der Vorlage der Bundesregierung die Zustimmung verweigert hat.

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zitiert oder wird zitiert von 8 §§.

wird zitiert von 2 §§ in anderen Gesetzen.

Straßenverkehrs-Ordnung - StVO 2013 | § 35 Sonderrechte


(1) Von den Vorschriften dieser Verordnung sind die Bundeswehr, die Bundespolizei, die Feuerwehr, der Katastrophenschutz, die Polizei und der Zolldienst befreit, soweit das zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben dringend geboten ist. (1a) Absatz 1 g

Postdienstleistungsverordnung - PDLV | § 4 Veröffentlichung von Kundeninformationen


(1) Anbieter von Postdienstleistungen, die Universaldienstleistungen im Sinne der gemäß § 11 Abs. 2 des Postgesetzes erlassenen Verordnung erbringen, haben Informationen für Kunden zu veröffentlichen und in einer für alle Interessierten leicht zugäng
wird zitiert von 5 anderen §§ im .

Postgesetz - PostG 1998 | § 20 Maßstäbe der Entgeltgenehmigung


(1) Genehmigungsbedürftige Entgelte haben sich an den Kosten einer effizienten Leistungsbereitstellung zu orientieren und den Anforderungen nach Absatz 3 zu entsprechen. (2) Die Kosten der effizienten Leistungsbereitstellung ergeben sich aus den

Postgesetz - PostG 1998 | § 12 Gewährleistung des Universaldienstes


(1) Steht fest oder ist zu besorgen, daß eine Universaldienstleistung nach § 11 nicht ausreichend oder angemessen erbracht wird, ist jeder Lizenznehmer, dessen im lizenzierten Bereich erzielter Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr mehr als 500.000

Postgesetz - PostG 1998 | § 56 Mitteilungspflicht bei Dienstleistungseinschränkung im Bereich des Universaldienstes


Hat die Deutsche Post AG Universaldienstleistungen, die in einer nach § 11 Abs. 2 erlassenen Rechtsverordnung festgelegt sind, bisher erbracht und beabsichtigt sie, diese künftig nicht mehr, nicht mehr in vollem Umfang oder zu ungünstigeren als den i

Postgesetz - PostG 1998 | § 15 Ausgleichsleistung


(1) Ein Lizenznehmer kann für die ihm nach § 13 Abs. 2 oder 3 auferlegte Verpflichtung einen Ausgleich von der Regulierungsbehörde verlangen, wenn er nachweist, daß die langfristigen zusätzlichen Kosten der effizienten Bereitstellung der von ihm gefo
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Postgesetz - PostG 1998 | § 4 Begriffsbestimmungen


Für dieses Gesetz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Postdienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind folgende gewerbsmäßig erbrachte Dienstleistungen: a) die Beförderung von Briefsendungen,b) die Beförderung von adressierten Paketen, de

Referenzen - Urteile |

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16 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Sept. 2012 - I ZR 116/11

bei uns veröffentlicht am 20.09.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL I ZR 116/11 Verkündet am: 20. September 2012 Führinger Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 16. Juli 2002 - X ZR 250/00

bei uns veröffentlicht am 16.07.2002

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 250/00 Verkündet am: 16. Juli 2002 Wermes Justizhauptsekretär als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja BGHR: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2003 - X ZR 113/02

bei uns veröffentlicht am 28.01.2003

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 113/02 Verkündet am: 28. Januar 2003 Potsch Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja PostG 1997 § 3; W

Bayerischer Verwaltungsgerichtshof Beschluss, 23. Juni 2014 - 14 ZB 12.2323

bei uns veröffentlicht am 23.06.2014

Tenor I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt. II. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. III. Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 44,50 € festgesetzt.

Bundesfinanzhof Beschluss, 23. Feb. 2018 - X B 61/17

bei uns veröffentlicht am 23.02.2018

Tenor Auf die Beschwerde des Klägers wegen Nichtzulassung der Revision wird das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 15. März 2017 14 K 14062/15 aufgehoben.

Pfälzisches Oberlandesgericht Zweibrücken Beschluss, 13. Juli 2017 - 1 OWi 1 Ss Bs 51/16, 1 OWi 1 SsBs 51/16

bei uns veröffentlicht am 13.07.2017

1. Auf die Rechtsbeschwerde des Betroffenen wird das Urteil des Amtsgerichts Neustadt an der Weinstraße vom 6. Oktober 2016 aufgehoben. 2. Die Sache wird zur neuen Verhandlung und Entscheidung, auch über die Kosten des Rechtsbeschwerdeverfahrens,

Europäischer Gerichtshof Urteil, 14. Juli 2016 - T-143/12

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

URTEIL DES GERICHTS (Achte Kammer) 14. Juli 2016 ( *1 ) „Staatliche Beihilfen — Postsektor — Finanzierung der höheren Lohn- und Lohnnebenkosten bei einem Teil der Beschäftigten der Deutschen Post durch Subventionen un

Bundesfinanzhof Urteil, 02. März 2016 - V R 20/15

bei uns veröffentlicht am 02.03.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. März 2015  2 K 2529/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Verwaltungsgericht Köln Urteil, 02. Feb. 2016 - 18 K 367/15

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.  Die Klägerin zu 1. trägt die Kosten des Verfahrens zu 199/200   und der Kläger zu 2. zu 1/200 .    Die Berufung wird zugelassen. 1T a t b e s t a n d 2Die Klägerin zu 1. ist Rechtsnachfolgerin des früheren Sonderve

Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 17. Aug. 2015 - 9 K 403/12

bei uns veröffentlicht am 17.08.2015

Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen.2. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.3. Die Revision wird zugelassen. Tatbestand  1 Der Kläger (Kl) ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der S Holding AG, der Insolvenzschuldnerin (S). Diese ist Unter

Finanzgericht Köln Urteil, 11. März 2015 - 2 K 1707/11

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 5000 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin eine Bescheinigung zu ertei

Finanzgericht Köln Urteil, 11. März 2015 - 2 K 1711/11

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 5000 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin eine Bescheinigung zu ertei

Finanzgericht Köln Urteil, 11. März 2015 - 2 K 1708/11

bei uns veröffentlicht am 11.03.2015

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert wird auf 5000 € festgesetzt. 1Tatbestand 2Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Klägerin eine Bescheinigung zu ertei

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Dez. 2013 - 13 A 476/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.Das Urteil ist w

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Urteil, 09. Dez. 2013 - 13 A 478/08

bei uns veröffentlicht am 09.12.2013

Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Köln vom 27. November 2007 wird zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen. Das Urteil ist

Bundesarbeitsgericht Urteil, 18. Apr. 2012 - 5 AZR 630/10

bei uns veröffentlicht am 18.04.2012

Tenor 1. Die Revisionen der Kläger und der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Niedersachsen vom 13. September 2010 - 12 Sa 1451/09 - werden zurückgewiesen.

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Für dieses Gesetz gelten die folgenden Begriffsbestimmungen: 1. Postdienstleistungen im Sinne dieses Gesetzes sind folgende gewerbsmäßig erbrachte Dienstleistungen: a) die Beförderung von Briefsendungen,b) die Beförderung von adressierten Paketen, deren...