Technische Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik
Nach dem Stand der Technik sind zu erfüllen 1. die technischen Anforderungen an a) die Speicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke, b) den Zugriffsschutz auf die im Chip des Personalausweises abgelegten Daten, c) den Zugriffsschutz auf die in dem Chip eines mobilen Endgeräts abgelegten Daten sowie 2. die technischen und organisatorischen Anforderungen an a) die Erfassung, Echtheitsbewertung und Qualitätssicherung des Lichtbildes und der Fingerabdrücke, b) die Übermittlung sämtlicher Ausweisantragsdaten und die in § 8 Absatz 1 Satz 2 genannten Daten von den Personalausweisbehörden an den Ausweishersteller, c) den elektronischen Identitätsnachweis und das Vor-Ort-Auslesen, d) die Geheimnummer, die Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises durch den Ausweisinhaber und die Speicherung und Löschung der Sperrmerkmale und des Sperrkennwortes, insbesondere an die dabei einzusetzenden technischen Systeme und Kommunikationswege, e) das Zurücksetzen und Neusetzen der Geheimnummer durch den Ausweishersteller nach elektronisch gestelltem Antrag und f) das Ändern der Anschrift auf dem Personalausweis unter Verwendung eines Aufklebers nach Anlage 1 sowie auf dem Chip des Personalausweises nach einer elektronischen Anmeldung nach § 23a des Bundesmeldegesetzes, g) die Übermittlung der Daten nach § 10a Absatz 1 Satz 1 des Personalausweisgesetzes, h) den elektronischen Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät und i) das sichere Verfahren der Übermittlung von Lichtbildern von einem Dienstleister an eine Personalausweisbehörde.Die Einhaltung des Standes der Technik wird vermutet, wenn die Technischen Richtlinien des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik eingehalten worden sind. Die Übersicht über die Technischen Richtlinien wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die jeweils geltende Fassung der Technischen Richtlinien wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik im Bundesanzeiger durch Verweis auf die Internetseite des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik bekannt gemacht.
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