PAuswVAmtlich · § 5 UrhG
Personalausweisverordnung
Rechtsstand: 30.01.2026Fundstelle: BGBl I 2010, 1460Ausgefertigt: 01.11.2010
Gliederung
57 Vorschriften- Kapitel 1Allgemeine Vorschriften
- Kapitel 2Übermittlung der Ausweisantragsdaten
- Kapitel 3Produktion des Personalausweises
- § 10 Eingang der Antragsdaten
- § 11 Muster für den Personalausweis
- § 12 Muster für den vorläufigen Personalausweis
- § 12a Muster für den Ersatz-Personalausweis
- § 13 Schnittstelle des elektronischen Speicher- und Verarbeitungsmediums
- § 14 Speicherung von personenbezogenen Daten; Zugriffsschutz
- § 15 Übermittlung und Übersendung des Sperrkennworts an die Personalausweisbehörde
- § 16 Übermittlung der Sperrsumme, des Sperrschlüssels und des letzten Tages der Gültigkeitsdauer an den Sperrlistenbetreiber
- § 17 Übersendung der Geheimnummer, der Entsperrnummer und des Sperrkennworts
- Kapitel 4Aushändigung des Personalausweises; Braille-Aufkleber
- Kapitel 5Änderung von Daten des Personalausweises; nachträgliches Einschalten
- Kapitel 6Elektronischer Identitätsnachweis mit einem mobilen Endgerät
- Kapitel 7Sperrung und Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises
- § 24 Referenzliste; allgemeine Sperrliste
- § 25 Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
- § 25a Sperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
- § 26 Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit dem Personalausweis
- § 26a Entsperrung des elektronischen Identitätsnachweises mit mobilem Endgerät
- § 27 Auskunft über Sperrung
- Kapitel 8Beantragung von Berechtigungen
- § 28 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Vor-Ort-Diensteanbieter und sonstige Diensteanbieter
- § 29 Antrag auf Erteilung einer Berechtigung für Identifizierungsdiensteanbieter; Vorgaben zu Datenschutz und Datensicherheit bei Identifizierungsdiensteanbietern
- § 29a Einholung von Stellungnahmen der Datenschutzaufsichtsbehörden
- § 30 Öffentliche Liste der Berechtigungen
- Kapitel 9Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
- § 31 Angaben vor der Ausgabe von Berechtigungszertifikaten
- § 32 Beachtung der Anforderungen des Inhabers der Wurzelzertifikate
- § 33 Beachtung der Berechtigung durch den Berechtigungszertifikateanbieter
- § 34 Gültigkeitsdauer von Berechtigungszertifikaten
- § 35 Speicherung, Abruf und Verwendung von Daten durch Berechtigungszertifikateanbieter
- § 36 Ausgabe von hoheitlichen Berechtigungszertifikaten
- § 36a Ausgabe von Berechtigungszertifikaten für öffentliche Stellen anderer Mitgliedstaaten
- Kapitel 10eID-Karte für Unionsbürger und Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums
- Kapitel 11Schlussvorschriften