(1) In dem Verfahren wegen Erklärung der Nichtigkeit des Patents oder des ergänzenden Schutzzertifikats weist das Patentgericht die Parteien so früh wie möglich auf Gesichtspunkte hin, die für die Entscheidung voraussichtlich von besonderer Bedeutung sein werden oder der Konzentration der Verhandlung auf die für die Entscheidung wesentlichen Fragen dienlich sind. Dieser Hinweis soll innerhalb von sechs Monaten nach Zustellung der Klage erfolgen. Ist eine Patentstreitsache anhängig, soll der Hinweis auch dem anderen Gericht von Amts wegen übermittelt werden. Das Patentgericht kann den Parteien zur Vorbereitung des Hinweises nach Satz 1 eine Frist für eine abschließende schriftliche Stellungnahme setzen. Setzt das Patentgericht keine Frist, darf der Hinweis nicht vor Ablauf der Frist nach § 82 Absatz 3 Satz 2 und 3 erfolgen. Stellungnahmen der Parteien, die nach Fristablauf eingehen, muss das Patentgericht für den Hinweis nicht berücksichtigen. Eines Hinweises nach Satz 1 bedarf es nicht, wenn die zu erörternden Gesichtspunkte nach dem Vorbringen der Parteien offensichtlich erscheinen. § 139 der Zivilprozessordnung ist ergänzend anzuwenden.

(2) Das Patentgericht kann den Parteien eine Frist setzen, binnen welcher sie zu dem Hinweis nach Absatz 1 durch sachdienliche Anträge oder Ergänzungen ihres Vorbringens und auch im Übrigen abschließend Stellung nehmen können. Die Frist kann verlängert werden, wenn die betroffene Partei hierfür erhebliche Gründe darlegt. Diese sind glaubhaft zu machen.

(3) Die Befugnisse nach den Absätzen 1 und 2 können auch von dem Vorsitzenden oder einem von ihm zu bestimmenden Mitglied des Senats wahrgenommen werden.

(4) Das Patentgericht kann Angriffs- und Verteidigungsmittel einer Partei oder eine Klageänderung oder eine Verteidigung des Beklagten mit einer geänderten Fassung des Patents, die erst nach Ablauf einer hierfür nach Absatz 2 gesetzten Frist vorgebracht werden, zurückweisen und ohne weitere Ermittlungen entscheiden, wenn

1.
die Berücksichtigung des neuen Vortrags eine Vertagung des bereits anberaumten Termins zur mündlichen Verhandlung erforderlich machen würde und
2.
die betroffene Partei die Verspätung nicht genügend entschuldigt und
3.
die betroffene Partei über die Folgen einer Fristversäumung belehrt worden ist.
Der Entschuldigungsgrund ist glaubhaft zu machen.

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ZPO: Zur Zulassung eines Angriffsmittels im Patentnichtigkeitsverfahren

28.11.2013

Ein neues Angriffsmittelist im Patentnichtigkeitsberufungsverfahren ist nur unter den Voraussetzungen des § 531 II 1 Nr. 1 bis 3 ZPO zuzulassen.
Zivilprozessrecht

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zitiert oder wird zitiert von 2 §§.

zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Zivilprozessordnung - ZPO | § 139 Materielle Prozessleitung


(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Patentgesetz - PatG | § 82


(1) Das Patentgericht stellt dem Beklagten die Klage unverzüglich zu und fordert ihn auf, sich darüber innerhalb eines Monats zu erklären. (2) Erklärt sich der Beklagte nicht rechtzeitig, so kann ohne mündliche Verhandlung sofort nach der Klage e

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Bundesgerichtshof Urteil, 28. Mai 2013 - X ZR 21/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 21/12 Verkündet am: 28. Mai 2013 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Mai 2013 - X ZR 89/12

bei uns veröffentlicht am 28.05.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 89/12 Verkündet am: 28. Mai 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Patentnichtigkeitsverfahren Der X. Zivilsenat des Bundesgerich

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Jan. 2016 - X ZR 130/13

bei uns veröffentlicht am 28.01.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 130/13 Verkündet am: 28. Januar 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2016:280116UXZR130.1

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Feb. 2016 - X ZR 146/13

bei uns veröffentlicht am 02.02.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL X ZR 146/13 Verkündet am: 2. Februar 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2016:020216UXZR146.

Bundesgerichtshof Urteil, 26. März 2019 - X ZR 21/17

bei uns veröffentlicht am 26.03.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 21/17 Verkündet am: 26. März 2019 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2019:260319UXZR21.17.0

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Sept. 2017 - X ZR 114/15

bei uns veröffentlicht am 19.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 114/15 Verkündet am: 19. September 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2017:190917UXZR114.15

Bundesgerichtshof Urteil, 28. Aug. 2012 - X ZR 99/11

bei uns veröffentlicht am 28.08.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 99/11 Verkündet am: 28. August 2012 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Jan. 2017 - X ZR 20/15

bei uns veröffentlicht am 12.01.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 20/15 Verkündet am: 12. Januar 2017 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2017:120117UXZR20.15.0

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Aug. 2019 - X ZR 84/17

bei uns veröffentlicht am 20.08.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 84/17 Verkündet am: 20. August 2019 Zöller Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2019:200819UXZR84.17.0 Der X. Zivilsenat des Bundesge

Bundesgerichtshof Urteil, 03. Sept. 2019 - X ZR 106/17

bei uns veröffentlicht am 03.09.2019

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 106/17 Verkündet am: 3. September 2019 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2019:030919UXZR106.1

Bundesgerichtshof Urteil, 26. Juni 2014 - X ZR 112/12

bei uns veröffentlicht am 26.06.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 1 1 2 / 1 2 Verkündet am: 26. Juni 2014 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat de

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Feb. 2012 - X ZR 114/11

bei uns veröffentlicht am 14.02.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 114/11 vom 14. Februar 2012 in der Patentnichtigkeitssache hier: Akteneinsichtsgesuch der E. Der X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Februar 2012 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Meier-Beck, den

Bundesgerichtshof Urteil, 30. Sept. 2014 - X ZR 158/12

bei uns veröffentlicht am 30.09.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 1 5 8 / 1 2 Verkündet am: 30. September 2014 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsena

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Juni 2016 - X ZR 41/14

bei uns veröffentlicht am 21.06.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 41/14 Verkündet am: 21. Juni 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. März 2018 - X ZR 143/15

bei uns veröffentlicht am 27.03.2018

Berichtigt durch Beschluss vom 19. Juni 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 143/15 Verkündet am: 27. März 2018 Anderer Justizangestellte

Bundesgerichtshof Urteil, 19. Feb. 2013 - X ZR 152/11

bei uns veröffentlicht am 19.02.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 152/11 Verkündet am: 19. Februar 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle In der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des Bundesgericht

Bundesgerichtshof Urteil, 20. Dez. 2016 - X ZR 84/14

bei uns veröffentlicht am 20.12.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 84/14 Verkündet am: 20. Dezember 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2016:201216UXZR84.14

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Aug. 2013 - X ZR 73/12

bei uns veröffentlicht am 13.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 73/12 Verkündet am: 13. August 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Aug. 2013 - X ZR 36/12

bei uns veröffentlicht am 08.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 36/12 Verkündet am: 8. August 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in dem Patentnichtigkeitsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Aug. 2013 - X ZR 19/12

bei uns veröffentlicht am 27.08.2013

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 19/12 Verkündet am: 27. August 2013 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2015 - X ZR 19/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 1 9 / 1 3 Verkündet am: 21. April 2015 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat d

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Juni 2015 - X ZR 56/13

bei uns veröffentlicht am 02.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 5 6 / 1 3 Verkündet am: 2. Juni 2015 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat des

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Feb. 2017 - X ZR 1/15

bei uns veröffentlicht am 21.02.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 1/15 Verkündet am: 21. Februar 2017 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2017:210217UXZR1.15.0

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Mai 2010 - X ZR 51/06

bei uns veröffentlicht am 11.05.2010

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 51/06 Verkündet am: 11. Mai 2010 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BG

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Apr. 2017 - X ZR 23/15

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 23/15 Verkündet am: 13. April 2017 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2017:130417UXZR23.15.0

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2017 - X ZR 97/15

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 97/15 Verkündet am: 9. Mai 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2017:090517UXZR97.15.0 Der

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Mai 2017 - X ZR 102/15

bei uns veröffentlicht am 09.05.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 102/15 Verkündet am: 9. Mai 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2017:090517UXZR102.15.0 D

Bundesgerichtshof Urteil, 12. Dez. 2012 - X ZR 134/11

bei uns veröffentlicht am 12.12.2012

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 134/11 Verkündet am: 12. Dezember 2012 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Landgericht München I Endurteil, 17. Aug. 2017 - 7 O 11152/17

bei uns veröffentlicht am 17.08.2017

Tenor 1. Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. 2. Die Klagepartei hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen. 3. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Klagepartei kann die Vollstrecku

Oberlandesgericht München Endurteil, 14. Apr. 2016 - 6 U 4339/15

bei uns veröffentlicht am 14.04.2016

Tenor 1. Die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 23.10.2015, Az. 21 O 9110/15, wird zurückgewiesen. 2. Die Antragstellerin hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Tatbestand

Landgericht München I Beschluss, 30. Nov. 2017 - 7 O 2141/17

bei uns veröffentlicht am 30.11.2017

Tenor 1. Der Antrag der Klageparte, gem. § 280 Abs. 2 Satz 2 ZPO anzuordnen, zur Hauptsache zu verhandeln, wird zurückgewiesen. 2. Der Antrag der Beklagte auf Einräumung einer Schriftsatzfrist wird zurückgewiesen. Tatbest

Bundesgerichtshof Urteil, 17. Mai 2018 - X ZR 19/16

bei uns veröffentlicht am 17.05.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 19/16 Verkündet am: 17. Mai 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2018:170518UXZR19.16.0 D

Bundesgerichtshof Urteil, 22. März 2018 - X ZR 128/15

bei uns veröffentlicht am 22.03.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 128/15 Verkündet am: 22. März 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2018:220318UXZR128.15.0

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Feb. 2018 - X ZR 35/16

bei uns veröffentlicht am 15.02.2018

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 35/16 Verkündet am: 15. Februar 2018 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2018:150218UXZR35.16.0

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Sept. 2017 - X ZR 85/15

bei uns veröffentlicht am 05.09.2017

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 85/15 Verkündet am: 5. September 2017 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache ECLI:DE:BGH:2017:050917UXZR85.15.0

Landgericht Düsseldorf Urteil, 15. Nov. 2016 - 4a O 70/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2016

Tenor I. Der Beklagte wird verurteilt, 1. es bei Meidung eines vom Gericht für jeden Fall der Zuwiderhandlung festzusetzenden Ordnungsgeldes bis zu EUR 250.000,00, ersatzweise Ordnungshaft, oder einer Ordnungshaft bis zu 6 Monaten, im Falle mehrfa

Landgericht Düsseldorf Urteil, 14. Okt. 2016 - 4c O 46/16

bei uns veröffentlicht am 14.10.2016

Tenor Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Verfügungsklägerin. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Die Vollstreckungsklägerin darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleis

Bundesgerichtshof Urteil, 05. Okt. 2016 - X ZR 78/14

bei uns veröffentlicht am 05.10.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 78/14 Verkündet am: 5. Oktober 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 13. Sept. 2016 - X ZR 64/14

bei uns veröffentlicht am 13.09.2016

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 64/14 Verkündet am: 13. September 2016 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Beschluss, 23. Aug. 2016 - X ZR 81/14

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS X ZR 81/14 vom 23. August 2016 in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja Photokatalytische Titandioxidschicht PatG § 83 Verteidigt der Beklagte in der mündlichen Verhandlung

Oberlandesgericht Karlsruhe Urteil, 24. Feb. 2016 - 6 U 51/14

bei uns veröffentlicht am 24.02.2016

Tenor A. Auf die Berufung der Beklagten und die Anschlussberufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Mannheim vom 21.03.2014 - Az. 7 O 100/13 im Kostenpunkt aufgehoben und im Übrigen wie folgt abgeändert: I. Die Beklagten wer

Bundesgerichtshof Urteil, 15. Dez. 2015 - X ZR 111/13

bei uns veröffentlicht am 15.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 111/13 Verkündet am: 15. Dezember 2015 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 08. Dez. 2015 - X ZR 132/13

bei uns veröffentlicht am 08.12.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 132/13 Verkündet am: 8. Dezember 2015 Hartmann Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle ECLI:DE:BGH:2015:081215UXZR132.13.0 Der X. Zivilsenat des Bund

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Okt. 2015 - X ZR 11/13

bei uns veröffentlicht am 27.10.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X ZR 11/13 Verkündet am: 27. Oktober 2015 Anderer Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja BGHZ:

Bundesgerichtshof Urteil, 09. Juni 2015 - X ZR 51/13

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 5 1 / 1 3 Verkündet am: 9. Juni 2015 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk: ja

Bundesgerichtshof Urteil, 21. Apr. 2015 - X ZR 74/13

bei uns veröffentlicht am 21.04.2015

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 7 4 / 1 3 Verkündet am: 21. April 2015 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Der X. Zivilsenat d

Oberlandesgericht Düsseldorf Urteil, 29. Jan. 2015 - I-15 U 23/14

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor für R e c h t erkannt: Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 02.07.2013, Az. 4a O 61/12, wird zurückgewiesen. Die Beklagte hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen. Dieses Urtei

Bundesgerichtshof Urteil, 02. Dez. 2014 - X ZR 151/12

bei uns veröffentlicht am 02.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 1 5 1 / 1 2 Verkündet am: 2. Dezember 2014 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk:

Bundesgerichtshof Urteil, 27. Mai 2014 - X ZR 2/13

bei uns veröffentlicht am 27.05.2014

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL X Z R 2 / 1 3 Verkündet am: 27. Mai 2014 Wermes Justizamtsinspektor als Urkundsbeamter der Geschäftsstelle in der Patentnichtigkeitssache Nachschlagewerk:

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(1) Das Patentgericht stellt dem Beklagten die Klage unverzüglich zu und fordert ihn auf, sich darüber innerhalb eines Monats zu erklären. (2) Erklärt sich der Beklagte nicht rechtzeitig, so kann ohne mündliche Verhandlung sofort nach der Klage entschieden und...
(1) Das Gericht hat das Sach- und Streitverhältnis, soweit erforderlich, mit den Parteien nach der tatsächlichen und rechtlichen Seite zu erörtern und Fragen zu stellen. Es hat dahin zu wirken, dass die Parteien sich rechtzeitig und vollständig über alle...