Eingangsformel NvWV
Auf Grund –des § 61e des Urheberrechtsgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 22 des Gesetzes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I S. 1204) eingefügt worden ist, sowie–des § 52d Nummer 1, 3 und 6 des Verwertungsgesellschaftengesetzes, der durch Artikel 2 Nummer 10 des Gesetzes vom 31. Mai 2021 (BGBl. I S. 1204) neu gefasst worden ist,jeweils in Verbindung mit § 1 Absatz 2 des Zuständigkeitsanpassungsgesetzes vom 16. August 2002 (BGBl. I S. 3165) und dem Organisationserlass vom 8. Dezember 2021 (BGBl. I S. 5176) verordnet das Bundesministerium der Justiz:
Passende Werkzeuge
- Urheberrecht & AbmahnungBild weiterverkauft: was steht mir als Künstlerin zu? (Folgerecht, § 26 UrhG)Wird das Original über einen Kunsthändler oder eine Auktion weiterverkauft, steht dem Urheber ein Anteil zu — bei 10.000 € sind das 400 €. Die Staffel des § 26 Abs. 2 UrhG arbeitet wie ein Steuertarif, und ein Verzicht im Voraus ist unwirksam (Abs. 3).✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
- Urheberrecht & AbmahnungRückruf wegen Nichtausübung: Sperrfrist und Nachfrist (§ 41 UrhG)Der Verlag nutzt Ihr Werk nicht? § 41 UrhG erlaubt den Rückruf des ausschließlichen Nutzungsrechts — aber erst nach einer Sperrfrist und erst nach einer gesetzten Nachfrist.✓ Interaktiver RechnerJetzt berechnen →
Rechner und Assistenten zu diesem Rechtsgebiet. Sie geben eine erste Orientierung und ersetzen keine Prüfung des Einzelfalls. Der Rechner rechnet mit dem heutigen Rechtsstand; der Text auf dieser Seite kann älter sein.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.