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§ 6Amtlich · § 5 UrhG

Entsprechende Anwendung auf verwandte Schutzrechte

Zeitreise: 09.03.2023‹ § 5§ 7 ›

Diese Verordnung ist auf verwandte Schutzrechte im Sinne des Urheberrechtsgesetzes und ihre Inhaber entsprechend anzuwenden.

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