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§ 56Amtlich · § 5 UrhG

Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld

Zeitreise: 19.06.2020

Die Vorschriften der Bundeswahlordnung über Ehrenämter, den Auslagenersatz für Inhaber von Wahlämtern und über das Erfrischungsgeld sind anzuwenden.

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