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§ 52Amtlich · § 5 UrhG

Kostentragung

Zeitreise: 19.06.2020

Die Kosten des Zulassungsantrags sowie die Kosten der Zurücknahme und der Änderung des Zulassungsantrags werden nicht erstattet.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

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