NeuGlVAmtlich · § 5 UrhG
Neugliederungsdurchführungsverordnung
Rechtsstand: 19.06.2020Fundstelle: BGBl I 1984, 1342Ausgefertigt: 12.11.1984
Gliederung
100 Vorschriften- Erster AbschnittVolksentscheid
- Erster UnterabschnittAbstimmungsorgane
- § 1 Abstimmungsleiter
- § 2 Aufforderung zu Vorschlägen für die Berufung der Beisitzer in den Abstimmungsausschüssen und Abstimmungsvorständen
- § 3 Bildung der Abstimmungsausschüsse
- § 4 Tätigkeit der Abstimmungsausschüsse
- § 5 Abstimmungsvorsteher und Abstimmungsvorstand
- § 6 Briefabstimmungsvorsteher und Briefabstimmungsvorstand
- § 7 Beweglicher Abstimmungsvorstand
- § 8 Ehrenämter, Auslagenersatz, Erfrischungsgeld
- Zweiter UnterabschnittVorbereitung des Volksentscheids
- 1.Stimmbezirke
- 2.Stimmrecht, Stimmscheine
- § 10 Stimmrecht, Stimmberechtigtenverzeichnis
- § 11 Zuständige Behörde
- § 12 Stimmscheinanträge
- § 13 Entscheidung über die Stimmscheinanträge
- § 14 Erteilung von Stimmscheinen
- § 15 Stimmscheinverzeichnisse
- § 16 Ungültigkeitserklärung von Stimmscheinen
- § 17 Verlorene Stimmscheine
- § 18 Erteilung von Stimmscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 19 Vermerk im Stimmberechtigtenverzeichnis
- 3.Abstimmungsräume, Abstimmungsbekanntmachung
- Dritter UnterabschnittAbstimmungshandlung
- Vierter UnterabschnittErmittlung und Feststellung der Abstimmungsergebnisse
- § 25 Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 26 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Stimmbezirk
- § 27 Zählung der Abstimmenden
- § 28 Zählung der Stimmen
- § 29 Bekanntgabe des Abstimmungsergebnisses
- § 30 Schnellmeldungen, vorläufige Abstimmungsergebnisse
- § 31 Abstimmungsniederschrift
- § 32 Übergabe und Verwahrung der Abstimmungsunterlagen
- § 33 Behandlung der rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefe
- § 34 Vorbereitung der Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 35 Behandlung der verspätet eingegangenen Stimmbriefe
- § 36 Zulassung der Stimmbriefe
- § 37 Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 38 Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses bei weniger als 50 rechtzeitig eingegangenen Stimmbriefen
- § 39 Nachträgliche Ermittlung und Feststellung des Briefabstimmungsergebnisses
- § 40 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 41 Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses im Land
- § 42 Abschließende Ermittlung und Feststellung des Abstimmungsergebnisses
- § 43 Niederschriften der Abstimmungsausschüsse
- § 44 Bekanntgabe der endgültigen Abstimmungsergebnisse
- § 45 Überprüfung der Abstimmung durch die Landesabstimmungsleiter und den Gesamtabstimmungsleiter
- Erster UnterabschnittAbstimmungsorgane
- Zweiter AbschnittVolksbegehren
- Erster UnterabschnittZulassungsverfahren
- Zweiter UnterabschnittEintragungsorgane
- Dritter UnterabschnittVorbereitung des Volksbegehrens
- 1.Eintragungsbezirke
- 2.Eintragungsberechtigung, Eintragungsscheine
- § 59 Eintragungsberechtigung, Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 60 Beantragung von Eintragungsscheinen
- § 61 Erteilung von Eintragungsscheinen
- § 62 Verzeichnisse der Eintragungsscheine
- § 63 Ungültigkeitserklärung von Eintragungsscheinen
- § 64 Verlorene Eintragungsscheine
- § 65 Erteilung von Eintragungsscheinen an bestimmte Personengruppen
- § 66 Vermerk im Eintragungsberechtigtenverzeichnis
- § 67 Einspruch und Beschwerde
- 3.Eintragungsblätter, Eintragungsräume, Bekanntmachung
- Vierter UnterabschnittEintragungshandlung
- § 71 Auslegung der Eintragungsblätter
- § 72 Aufsichtsführender
- § 73 Ausstattung des Aufsichtsführenden
- § 74 Berichtigung des Eintragungsberechtigtenverzeichnisses
- § 75 Öffentlichkeit
- § 76 Ordnung im Eintragungsraum
- § 77 Prüfung der Eintragungsberechtigung
- § 78 Eintragung in die Eintragungsblätter
- § 79 Vermerk über die Eintragung
- § 80 Eintragung von Inhabern eines Eintragungsscheins
- § 81 Schluß der Eintragungshandlung
- § 82 Eintragung in Sondereintragungsbezirken
- § 83 Eintragung in gesperrten Wohnstätten
- Fünfter UnterabschnittErmittlung und Feststellung der Eintragungsergebnisse
- § 84 Ermittlung der zum Bundestag Wahlberechtigten
- § 85 Abschluß der Eintragungsblätter in den Eintragungsbezirken
- § 86 Vorläufige Eintragungsergebnisse, Schnellmeldungen
- § 87 Abschluß der Eintragungsblätter durch die Gemeinde
- § 88 Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses in den Kreisen und kreisfreien Städten
- § 89 Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Land
- § 90 Ermittlung und Feststellung des Eintragungsergebnisses im Raum des zugelassenen Volksbegehrens
- § 91 Sitzungsniederschriften und Bekanntgabe der Ergebnisse
- § 92 Überprüfung des Volksbegehrens
- Dritter AbschnittVolksbefragung
- Vierter AbschnittSchlußbestimmungen