§ 1Amtlich · § 5 UrhG
Höhe des Mindestlohns
Zeitreise: 24.11.2023
Der Mindestlohn beträgt 1. ab 1. Januar 202412,41 Euro brutto je Zeitstunde, 2. ab 1. Januar 202512,82 Euro brutto je Zeitstunde.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für diese Vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
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