Mess- und Eichverordnung - MessEV | § 36 Durchführung der Eichung

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Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung Inhaltsverzeichnis

Die Eichung besteht aus der eichtechnischen Prüfung (§ 37) und dem Aufbringen der Eichkennzeichen auf dem Messgerät (§ 38).

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(1) Die eichtechnische Prüfung besteht aus der Prüfung der formalen Anforderungen und der messtechnischen Prüfung des Messgerätes und der Bewertung der Prüfergebnisse. Sie kann in einem Vorgang erfolgen oder aus einer oder mehreren Vorprüfungen und e
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published on 18/07/2016 00:00

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Erhebung von Gebühren für die Eichung einer Waage. 2 Er ist Inhaber eines Betriebs, der u.a. Waagen repariert und eichen lässt. Mit Schreiben vom 28. Januar 2015 beantragte er beim Beklagten die Eich
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(1) Die eichtechnische Prüfung besteht aus der Prüfung der formalen Anforderungen und der messtechnischen Prüfung des Messgerätes und der Bewertung der Prüfergebnisse. Sie kann in einem Vorgang erfolgen oder aus einer oder mehreren Vorprüfungen und einer...