Mediationsgesetz - MediationsG | § 1 Begriffsbestimmungen

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(1) Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren, bei dem Parteien mithilfe eines oder mehrerer Mediatoren freiwillig und eigenverantwortlich eine einvernehmliche Beilegung ihres Konflikts anstreben.

(2) Ein Mediator ist eine unabhängige und neutrale Person ohne Entscheidungsbefugnis, die die Parteien durch die Mediation führt.

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published on 19/07/2016 00:00

Tenor Die Revision der Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 16. Oktober 2015 - 17 Sa 696/15 - wird auf ihre Kosten zurückgewiesen.
published on 14/01/2016 00:00

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS I ZR 98/15 vom 14. Januar 2016 in dem Rechtsstreit ECLI:DE:BGH:2016:140116BIZR98.15.0 Der I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat am 14. Januar 2016 durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Büscher, die Richter Prof.
published on 16/10/2015 00:00

Tenor Die Berufung der Beklagten gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Detmold vom 22.04.2015 – 3 Ca 1268/14 – wird zurückgewiesen. Die Kosten des Berufungsverfahrens trägt die Beklagte. Die Revision wird zugelassen. 1Tatbestand 2Die Parteien streit
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