Verordnung über Luftfahrtpersonal - LuftPersV | § 4 Mindestalter bei Erteilung der Erlaubnis
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Verordnung über Luftfahrtpersonal Inhaltsverzeichnis
Das Mindestalter zum Erlangen eines Luftfahrerscheins oder eines Ausweises beträgt
- 1.
16 Jahre für Führer nichtmotorgetriebener Luftsportgeräte und Steuerer von Flugmodellen nach § 1 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, - 2.
17 Jahre für Führer motorgetriebener Luftsportgeräte, - 3.
18 Jahre für Flugtechniker auf Hubschraubern der Polizeien des Bundes und der Länder sowie - 4.
21 Jahre für - a)
Steuerer von Flugmodellen nach § 6 Absatz 1 Nummer 8 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung und Steuerer von sonstigem zulassungspflichtigem Luftfahrtgerät nach § 6 Absatz 1 Nummer 9 der Luftverkehrs-Zulassungs-Ordnung, - b)
Flugingenieure, - c)
Prüfer von Luftfahrtgerät und - d)
Flugdienstberater.
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1 Referenzen - Veröffentlichungen | {{shorttitle}}
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31/07/2014 16:22
Eine Klausel, nach der kein Versicherungsschutz besteht, wenn der Führer des Luftfahrzeugs bei Eintritt des Ereignisses nicht die vorgeschriebenen Erlaubnisse hatte, ist als verhüllte Obliegenheit zu qualifizieren.
SubjectsVersicherungsrecht
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2 Referenzen - Gesetze | {{shorttitle}}
(1) Luftfahrtgeräte, die der Musterzulassung bedürfen, sind: 1. Flugzeuge,2. Drehflügler,3. Motorsegler,4. Segelflugzeuge,5. Luftschiffe,6. bemannte Ballone,7. Luftsportgeräte einschließlich Rettungs- und Schleppgeräte,8. Flugmodelle mit einer höchst
(1) Luftfahrtgeräte, die der Verkehrszulassung bedürfen, sind 1. Flugzeuge,2. Drehflügler,3. Luftschiffe,4. Motorsegler,5. Segelflugzeuge,6. bemannte Ballone,7. Luftsportgeräte,8. Flugmodelle mit einer höchstzulässigen Startmasse über 150 Kilogramm,8
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published on 14/05/2014 00:00
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL IV ZR288/12 Verkündet am: 14. Mai 2014 Schick Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja AVB Luftfahrt-Haftp
published on 14/04/2011 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen den Widerruf seiner Berechtigung zum Führen von Luftfahrzeugen.
2
published on 14/04/2011 00:00
Tatbestand
1
Der Kläger wendet sich gegen den Teilwiderruf seiner Berechtigung zum Führen von Luftfahrzeugen.
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