Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen - LuftFzgG | § 17
§ 16 gilt sinngemäß, wenn an den, für den ein Recht (§ 16 Abs. 1 Satz 1) im Register eingetragen ist, auf Grund dieses Rechts eine Leistung bewirkt oder wenn zwischen ihm und einem anderen ein nicht unter § 16 fallendes Rechtsgeschäft vorgenommen wird, das eine Verfügung über das Recht enthält.

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Insolvenzordnung (InsO)
03.07.2009
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB
Insolvenzordnung - InsO -
01.07.2009
Rechtsanwalt für Insolvenzrecht - BSP Bierbach, Streifler & Partner PartGmbB

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wird zitiert von 6 §§ in anderen Gesetzen.
Pfandbriefgesetz - PfandBG | § 30 Trennungsprinzip bei Insolvenz der Pfandbriefbank; Fälligkeitsverschiebung
(1) Die in die Deckungsregister eingetragenen Werte einschließlich der Werte im Sinne des Absatzes 3 sowie die bei der Deutschen Bundesbank unterhaltene Mindestreserve, soweit sie auf Pfandbriefe entfällt, bilden vom allgemeinen Vermögen der Pfandbri
Kreditwesengesetz - KredWG | § 22n Rechtsstellung des Sachwalters
(1) Der Sachwalter steht unter der Aufsicht des Insolvenzgerichts. Das Insolvenzgericht kann vom Sachwalter insbesondere jederzeit einzelne Auskünfte oder einen Bericht über den Sachstand und die Geschäftsführung verlangen. Daneben obliegen dem Sachw
Insolvenzordnung - InsO | § 81 Verfügungen des Schuldners
(1) Hat der Schuldner nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens über einen Gegenstand der Insolvenzmasse verfügt, so ist diese Verfügung unwirksam. Unberührt bleiben die §§ 892, 893 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an
Insolvenzordnung - InsO | § 147 Rechtshandlungen nach Verfahrenseröffnung
Eine Rechtshandlung, die nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens vorgenommen worden ist und die nach § 81 Abs. 3 Satz 2, §§ 892, 893 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, §§ 16, 17 des Gesetzes über Rechte an eingetragenen Schiffen und Schiffsbauwerken un
zitiert 1 andere §§ aus dem .
Gesetz über Rechte an Luftfahrzeugen - LuftFzgG | § 16
(1) Zugunsten dessen, der ein Registerpfandrecht oder ein Recht an einem solchen durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Registers, soweit er diese Rechte und das Eigentum an dem Luftfahrzeug betrifft, als richtig, es sei denn, daß ein Wide
(1) Zugunsten dessen, der ein Registerpfandrecht oder ein Recht an einem solchen durch Rechtsgeschäft erwirbt, gilt der Inhalt des Registers, soweit er diese Rechte und das Eigentum an dem Luftfahrzeug betrifft, als richtig, es sei denn, daß ein Widerspruch gegen...