Zum Inhalt springen
Ansicht Kontext.
§ 11Amtlich · § 5 UrhG

Prüfungsbereiche des Teiles 2

Zeitreise: 14.03.2022

Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:

  1. „Prüfen von Triebfahrzeugen“,
  2. „Zug- und Rangierfahrten durchführen“,
  3. „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.

Fachbewertung & LKG-Relevanz

Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)

Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.

Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken

Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.