§ 11Amtlich · § 5 UrhG
Prüfungsbereiche des Teiles 2
Zeitreise: 14.03.2022
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- „Prüfen von Triebfahrzeugen“,
- „Zug- und Rangierfahrten durchführen“,
- „Eisenbahnbetrieb im Regelbetrieb sowie bei Abweichungen und Störungen“ sowie4.„Wirtschafts- und Sozialkunde“.
Fachbewertung & LKG-Relevanz
Aggregierte Juristen-Evidenz (LKG)Für vorschrift liegen noch keine Einzelstimmen zur mehrdimensionalen Fachbewertung vor.
Als Anwältin oder Anwalt mitbewerten & eigene LKG-Reputation (ρ) stärken
Verifizierte Mitglieder ordnen Vorschriften und Entscheidungen fachlich ein und erhöhen ihre Sichtbarkeit im Rechtsgebiet.