§ 1 LEinfG
(1) Mit Wirkung vom 3. Oktober 1990 werden in der DDR folgende Länder gebildet: -Mecklenburg-Vorpommerndurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Neubrandenburg, Rostock und Schwerin,.ohne die Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin; -Brandenburgdurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Cottbus, Frankfurt/Oder und Potsdam,.ohne die Kreise Hoyerswerda, Jessen und Weißwasser, .zuzüglich der Kreise Perleberg, Prenzlau und Templin; -Sachsen-Anhaltdurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Halle und Magdeburg,.ohne den Kreis Artern, .zuzüglich des Kreises Jessen; -Sachsendurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Dresden, Karl-Mark-Stadt/Chemnitz und Leipzig,.ohne die Kreise Altenburg und Schmölln; .zuzüglich der Kreise Hoyerswerda und Weißwasser; -Thüringendurch Zusammenlegung der Bezirksterritorien Erfurt, Gera und Suhl,.zuzüglich der Kreise Altenburg, Artern und Schmölln.
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