Sozialgerichtsgesetz - SGG | § 163
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Sozialgerichtsgesetz Inhaltsverzeichnis
Das Bundessozialgericht ist an die in dem angefochtenen Urteil getroffenen tatsächlichen Feststellungen gebunden, außer wenn in bezug auf diese Feststellungen zulässige und begründete Revisionsgründe vorgebracht sind.
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published on 29/04/2022 12:05
Streitgegenständlich ist die Aufhebung und Erstattung des Arbeitslosengeldes II, wegen eines erlittenen immateriellen Nachteils der Klägerin, aufgrund des überlangen Ausgangsverfahrens. Vorliegend berücksichtigte das beklagte Jobc
SubjectsSozialrecht
published on 15/06/2018 00:00
Tenor
I. Die Widerklage wird abgewiesen.
II. Die Beklagte/Widerklägerin trägt die Kosten des Verfahrens.
III. Der Streitwert wird auf 1.896,76 Euro festgesetzt.
Tatbestand
Die Beteiligten streiten übe
published on 06/11/2018 00:00
Tenor
Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Hessischen Landessozialgerichts vom 18. Mai 2017 und der Gerichtsbescheid des Sozialgerichts Kassel vom 31. März 2016 sowie der Bescheid de
published on 11/09/2018 00:00
Tenor
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sozialgerichts Chemnitz vom 25. Oktober 2017 wird zurückgewiesen.
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