Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 69

(1) Das Vorkaufsrecht nach dem Reichssiedlungsgesetz kann auch zum Zwecke des Erwerbs von Grundstücken zur Entschädigung in Land ausgeübt werden, und zwar auch dann, wenn der Eigentümer das Grundstück an eine Körperschaft des öffentlichen Rechts verkauft hat; diese ist vor der Ausübung des Vorkaufsrechts zu hören.

(2) Das Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft die Siedlungsunternehmen und Landlieferungsverbände im Sinne des Reichssiedlungsgesetzes durch Rechtsverordnung, die der Zustimmung des Bundesrates bedarf, verpflichten,

1.
auf Verlangen der Enteignungsbehörde Fälle mitzuteilen, in denen nach dem Reichssiedlungsgesetz ein Vorkaufsrecht ausgeübt werden kann, und
2.
das Vorkaufsrecht für den in Absatz 1 genannten Zweck auszuüben, wenn sie das Recht nicht für Siedlungszwecke ausüben wollen, und über das durch Ausübung des Vorkaufs erlangte Grundstück nach Weisung zu verfügen. Bei Durchführung dieser Weisung dürfen dem Vorkaufsberechtigten weder rechtliche noch wirtschaftliche Nachteile entstehen.

(3) § 20 des Reichssiedlungsgesetzes sowie die landesrechtlichen Vorschriften über Verfügungsbeschränkungen bei Siedlerstellen sind, soweit sie für das beschaffte Grundstück nicht gelten, auf Umsiedlerstellen nicht anzuwenden. Ob eine Stelle als Umsiedlerstelle anzusehen ist, entscheidet in Zweifelsfällen die nach § 8 zuständige Behörde.

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zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Reichssiedlungsgesetz - RSiedlG | § 20


(1) Das gemeinnützige Siedlungsunternehmen hat ein Wiederkaufsrecht für die von ihm begründete Ansiedlerstelle, wenn der Ansiedler sie ganz oder teilweise veräußert oder aufgibt, oder wenn er sie nicht dauernd bewohnt oder bewirtschaftet. Die Vorschr
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 8


Die nach §§ 4 bis 6 zuständige Behörde wird im Benehmen mit dem zuständigen Bundesminister von den Landesregierungen bestimmt.

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9 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht München Urteil, 24. Juli 2018 - M 5 K 17.987

bei uns veröffentlicht am 24.07.2018

Tenor I. Der Bescheid der ... vom 14. Dezember 2016 in Gestalt deren Widerspruchsbescheides vom 8. Februar 2017 wird aufgehoben. II. Der Beklagte hat die Kosten des Verfahrens zu tragen. Die Zuziehung eines Bevollmächtigten im Vo

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 09. Juli 2018 - 4 S 1462/17

bei uns veröffentlicht am 09.07.2018

Tenor Die Berufung des Beklagten gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 14. Juni 2016 - 1 K 337/14 - wird zurückgewiesen.Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Neufestsetzung de

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 15. Mai 2018 - 4 S 2069/17

bei uns veröffentlicht am 15.05.2018

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 27.06.2017 - 5 K 2407/15 - geändert.Das beklagte Land wird unter Aufhebung des Bescheids des Regierungspräsidiums Freiburg vom 17.12.2014 verurteilt, dem Kläger

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Feb. 2018 - 4 S 484/18

bei uns veröffentlicht am 26.02.2018

Tenor Die Beschwerde gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 29. Januar 2018 - 3 K 7006/17 - wird zurückgewiesen.Der Antragsteller trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 20.0

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 27. Juli 2017 - 4 S 1764/16

bei uns veröffentlicht am 27.07.2017

Tenor Der Antrag des Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Sigmaringen vom 26. Juli 2016 - 7 K 1681/15 - wird abgelehnt.Der Beklagte trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.Der Streitwert für das Zulassungsv

Verwaltungsgericht Münster Urteil, 09. Juni 2015 - 13 K 692/14.O

bei uns veröffentlicht am 09.06.2015

Tenor Der Beklagte wird wegen Dienstvergehens in das Amt eines Polizeiobermeisters (Besoldungsgruppe A 8) zurückgestuft. Der Kläger trägt ¼ und der Beklagte ¾ der Kosten des Verfahrens. Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der je

Verwaltungsgericht Stuttgart Urteil, 30. Apr. 2014 - 3 K 5177/13

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand  1 Die Klägerin begehrt die Vorverlegung des Zeitpunkts für den Beginn des Aufsteigens in den für die Besoldung maßgeblichen Erfahrungsstufen.2 Die am ...1965

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 28. Feb. 2012 - 5 K 1274/11

bei uns veröffentlicht am 28.02.2012

Tenor Der Beklagte wird verpflichtet, nachträglich den Umfang des Lehrauftrags der Klägerin in der Elternzeit auch für die Zeit vom 28.07.2011 bis zum 11.09.2011 mit 11/27 Wochenstunden festzusetzen. Die Bescheide des Regierungspräsidiums Freiburg v

Schleswig-Holsteinisches Verwaltungsgericht Urteil, 08. Sept. 2009 - 11 A 19/09

bei uns veröffentlicht am 08.09.2009

Tenor Die Beklagte wird verpflichtet, die Klägerin hinsichtlich der Feststellung ihrer pädagogischen Eignung unter Beachtung der Rechtsauffassung des Gerichtes neu zu verbescheiden. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Verf

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(1) Das gemeinnützige Siedlungsunternehmen hat ein Wiederkaufsrecht für die von ihm begründete Ansiedlerstelle, wenn der Ansiedler sie ganz oder teilweise veräußert oder aufgibt, oder wenn er sie nicht dauernd bewohnt oder bewirtschaftet. Die Vorschriften des § 4...
Die nach §§ 4 bis 6 zuständige Behörde wird im Benehmen mit dem zuständigen Bundesminister von den Landesregierungen bestimmt.
Die nach §§ 4 bis 6 zuständige Behörde wird im Benehmen mit dem zuständigen Bundesminister von den Landesregierungen bestimmt.
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