Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 59

(1) Für Klagen auf Festsetzung einer Geldentschädigung, einer zusätzlichen Geldentschädigung (§ 24 Satz 1), einer Ausgleichszahlung (§ 24 Satz 2), einer Naturalwertrente, einer Besitzeinweisungsentschädigung (§ 38 Abs. 4) oder auf Änderung der festgesetzten Geldentschädigung, der Ausgleichszahlung, der Naturalwertrente oder der Besitzeinweisungsentschädigung ist der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten gegeben.

(2) Die Klage ist erst zulässig, wenn der Enteignungsbeschluß hinsichtlich des Teils A unanfechtbar geworden ist. Das gilt nicht für Klagen auf Festsetzung oder Änderung der Entschädigung für eine Besitzeinweisung.

(3) Für die Klage sind die Landgerichte ohne Rücksicht auf den Wert des Streitgegenstands ausschließlich zuständig. Örtlich ist das Landgericht ausschließlich zuständig, in dessen Bezirk das in Anspruch genommene Grundstück liegt.

ra.de-OnlineKommentar zu

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze |

zitiert oder wird zitiert von 5 §§.

wird zitiert von 3 anderen §§ im .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 40


(1) Durch die Besitzeinweisung wird zu dem im Besitzeinweisungsbeschluß bezeichneten Zeitpunkt dem Eigentümer und, wenn ein anderer unmittelbarer Besitzer ist, auch diesem der Besitz entzogen und der Eingewiesene Besitzer. Durch die Besitzeinweisung

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 30


(1) Die Beauftragten der für die Planung, den Landerwerb und die Enteignung zuständigen Behörden sind befugt, Grundstücke, mit Ausnahme von auf diesen Grundstücken belegenen Wohnungen, die für die Enteignung nach diesem Gesetz in Betracht kommen, zu

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 63


Für Klagen wegen nachträglicher Festsetzung einer Entschädigung (§ 55) gelten §§ 59 und 60 entsprechend. Die Klage ist innerhalb einer Frist von zwei Monaten seit Zustellung des Festsetzungsbescheids zu erheben; die Frist ist eine Notfrist im Sinne d
zitiert 2 andere §§ aus dem .

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 24


Hat das Ersatzland einen geringeren Wert als das zu enteignende Grundstück, so ist zusätzlich eine dem Wertunterschied entsprechende Geldentschädigung festzusetzen. Hat das Ersatzland einen höheren Wert als das zu enteignende Grundstück, so ist zu be

Landbeschaffungsgesetz - LBG | § 38


(1) Ist die sofortige Ausführung eines Vorhabens und die Besitzeinweisung für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen dringend geboten, so kann die Enteignungsbehörde den Begünstigten durch Beschluß in den Besitz des Grundstücks einweisen, auf

Referenzen - Urteile |

Urteil einreichen

12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Magdeburg Urteil, 12. Dez. 2017 - 5 A 340/16

bei uns veröffentlicht am 12.12.2017

Tatbestand 1 Der Kläger wendet sich gegen die Heranziehung zum Dienst nach Maßgabe von Rufbereitschaftsplänen. Nach einem Erlass des Ministeriums des Innern des Landes Sachsen-Anhalt vom 25.09.1991 über die Behandlung von unkonventionellen Spreng-

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 28. Nov. 2016 - 9 K 3717/14

bei uns veröffentlicht am 28.11.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen.Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1 Die Klägerin nimmt mit der vorliegenden Klage ihren früheren Bürgermeister wegen Schadensersatzes nach § 48 BeamtStG in Anspruch. 2 Der Beklagt

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 04. Aug. 2015 - 2 A 11059/14

bei uns veröffentlicht am 04.08.2015

Tenor Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. September 2014 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Neustadt an der Weinstraße wird festgestellt, dass die Beklagte zur Übernahme der Versorgungsleistungen für den B

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 26. Sept. 2014 - 4 S 1580/14

bei uns veröffentlicht am 26.09.2014

Tenor Dem Antragsteller wird für 1/8 der Kosten des Beschwerdeverfahrens Prozesskostenhilfe unter Beiordnung von Rechtsanwalt W. bewilligt. Im Übrigen wird der Prozesskostenhilfeantrag abgelehnt.Soweit die Beteiligten den Rechtsstreit in der Hauptsa

Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen Beschluss, 01. Sept. 2014 - 1 A 498/13

bei uns veröffentlicht am 01.09.2014

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Klägers abgelehnt. Der Streitwert wird für das Zulassungsverfahren auf die Wertstufe bis 30.000,00 Euro festgesetzt. 1G r ü n d e 2Der Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg. Die geltend gemachten Z

Bundesverwaltungsgericht Urteil, 30. Apr. 2014 - 2 C 65/11

bei uns veröffentlicht am 30.04.2014

Tatbestand 1 Der Kläger begehrt die Auswechselung des Grundes für seine vorzeitige Versetzung in den Ruhestand.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz Urteil, 22. Sept. 2011 - 2 A 10665/11

bei uns veröffentlicht am 22.09.2011

Unter Abänderung des aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 24. Februar 2011 ergangenen Urteils des Verwaltungsgerichts Koblenz wird der Beklagte unter teilweiser Aufhebung seines Bescheides vom 30. April 2010 sowie unter Aufhebung des Widerspruchsb

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 19. Jan. 2010 - 3 K 1723/08

bei uns veröffentlicht am 19.01.2010

Tenor Ziffer 3 des Bescheids der Beklagten vom 06.05.2008 und insoweit auch der Widerspruchsbescheid vom 06.08.2008 werden in Höhe des Betrages aufgehoben, der dem Kläger (hypothetisch) für den Zeitraum vom 01.12.2006 bis 31.05.2007 unter Berücksich

Verwaltungsgericht Karlsruhe Urteil, 10. März 2009 - 8 K 1883/08

bei uns veröffentlicht am 10.03.2009

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der am … geborene Kläger war Realschullehrer und zuletzt zu Dienstleistungen in den P

Verwaltungsgericht Sigmaringen Urteil, 26. Feb. 2008 - 3 K 1096/07

bei uns veröffentlicht am 26.02.2008

Tenor Der Bescheid der Beklagten vom 16.05.2007 und deren Widerspruchsbescheid vom 16.07.2007 werden aufgehoben. Die Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 08. Feb. 2007 - 4 S 45/07

bei uns veröffentlicht am 08.02.2007

Tenor Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 18. Dezember 2006 - 11 K 2753/06 - wird zurückgewiesen. Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Streitwert des Verf

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Beschluss, 06. Nov. 2006 - 4 S 1803/05

bei uns veröffentlicht am 06.11.2006

Tenor Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Stuttgart vom 26. Juli 2005 - 18 K 1506/04 - wird abgelehnt. Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens. Der Streitwert des Zulas

Referenzen

Hat das Ersatzland einen geringeren Wert als das zu enteignende Grundstück, so ist zusätzlich eine dem Wertunterschied entsprechende Geldentschädigung festzusetzen. Hat das Ersatzland einen höheren Wert als das zu enteignende Grundstück, so ist zu bestimmen, daß...
(1) Ist die sofortige Ausführung eines Vorhabens und die Besitzeinweisung für die Durchführung der beabsichtigten Maßnahmen dringend geboten, so kann die Enteignungsbehörde den Begünstigten durch Beschluß in den Besitz des Grundstücks einweisen, auf das sich die...