Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO | § 5 Formblätter

Für die Formblätter nach § 4 Absatz 1 des Schornsteinfeger-Handwerksgesetzes und die Bescheinigung nach § 4 Absatz 3 ist ein Vordruck nach dem Muster der Anlage 2 zu verwenden. Die Bescheinigung nach § 4 Absatz 3 ist dem Formblatt als Anlage beizufügen. Die in der Bescheinigung nach § 4 Absatz 3 anzugebende Messgeräte-Identifikationsnummer setzt sich aus Hersteller-Kurzzeichen, Typ-/Seriennummer, Prüfstelle und letztem Prüftermin nach Jahr und Monat zusammen.

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zitiert oder wird zitiert von 3 §§.

wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO | § 1 Kehr- oder überprüfungspflichtige Anlagen


(1) Kehr- oder überprüfungspflichtig sind folgende Anlagen: 1. Abgasanlagen,2. Heizgaswege der Feuerstätten,3. Räucheranlagen,4. notwendige Verbrennungsluft- und Abluftanlagen. (2) Bei Feuerstätten, Blockheizkraftwerken, Wärmepumpen und ortsfeste
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG | § 4 Nachweise; Verordnungsermächtigung


(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums hat die Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten nachzuweisen, sofern er nicht den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung beauftragt. De
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Kehr- und Überprüfungsordnung - KÜO | § 4 Durchführung der Kehr- oder Überprüfungsarbeiten


(1) Die Anlagen sind nach den anerkannten Regeln der Technik zu kehren oder zu überprüfen. Wird bei der Überprüfung festgestellt, dass eine Kehrung erforderlich ist, ist diese durchzuführen; dies gilt nicht für Heizgaswege von Feuerstätten. (2) Die

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4 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Verwaltungsgericht Augsburg Urteil, 26. Jan. 2017 - Au 5 K 15.1862

bei uns veröffentlicht am 26.01.2017

Tenor I. Die Klage wird abgewiesen. II. Die Kosten des Verfahrens hat der Kläger zu tragen. III. Das Urteil ist hinsichtlich der Kosten vorläufig vollstreckbar. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 13. Jan. 2015 - 3 RBs 355/14

bei uns veröffentlicht am 13.01.2015

Tenor 1.                               Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen und dem Senat in der Besetzung mit drei Richtern übertragen. (Alleinentscheidung des mitentscheidenden Einzelrichters) 2.                Das angefochtene Urteil wird a)

Amtsgericht Detmold Urteil, 10. Okt. 2014 - 4 OWi-35 Js 1089/14-343/14

bei uns veröffentlicht am 10.10.2014

Tenor Der Betroffene wird wegen fahrlässigem nicht wahrheitsgemäßen Ausfüllens eines Formblattes zu einer Geldbuße von 150,00 € verurteilt. Die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen trägt der Betroffene.               (§§ 4 Abs. 2, 24

Verwaltungsgericht Freiburg Urteil, 22. Nov. 2004 - 1 K 1454/02

bei uns veröffentlicht am 22.11.2004

Tenor Die Klage abgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens. Tatbestand   1  Der Kläger wendet sich gegen eine angeordnete Abgaswegeüberprüfung. 2  Der Kläger ist Eigentümer und Bewohner eines

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(1) Jeder Eigentümer eines Grundstücks oder eines Raums hat die Durchführung der im Feuerstättenbescheid festgesetzten Arbeiten nachzuweisen, sofern er nicht den zuständigen bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger mit der Durchführung beauftragt. Der Nachweis ist...
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