Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 1 Unbeschränkte Steuerpflicht

(1) Unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig sind die folgenden Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen, die ihre Geschäftsleitung oder ihren Sitz im Inland haben:

1.
Kapitalgesellschaften (insbesondere Europäische Gesellschaften, Aktiengesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, Gesellschaften mit beschränkter Haftung) einschließlich optierender Gesellschaften im Sinne des § 1a;
2.
Genossenschaften einschließlich der Europäischen Genossenschaften;
3.
Versicherungs- und Pensionsfondsvereine auf Gegenseitigkeit;
4.
sonstige juristische Personen des privaten Rechts;
5.
nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts;
6.
Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts.

(2) Die unbeschränkte Körperschaftsteuerpflicht erstreckt sich auf sämtliche Einkünfte.

(3) Zum Inland im Sinne dieses Gesetzes gehört auch der der Bundesrepublik Deutschland zustehende Anteil

1.
an der ausschließlichen Wirtschaftszone, soweit dort
a)
die lebenden und nicht lebenden natürlichen Ressourcen der Gewässer über dem Meeresboden, des Meeresbodens und seines Untergrunds erforscht, ausgebeutet, erhalten oder bewirtschaftet werden,
b)
andere Tätigkeiten zur wirtschaftlichen Erforschung oder Ausbeutung der ausschließlichen Wirtschaftszone ausgeübt werden, wie beispielsweise die Energieerzeugung aus Wasser, Strömung und Wind oder
c)
künstliche Inseln errichtet oder genutzt werden und Anlagen und Bauwerke für die in den Buchstaben a und b genannten Zwecke errichtet oder genutzt werden, und
2.
am Festlandsockel, soweit dort
a)
dessen natürliche Ressourcen erforscht oder ausgebeutet werden; natürliche Ressourcen in diesem Sinne sind die mineralischen und sonstigen nicht lebenden Ressourcen des Meeresbodens und seines Untergrunds sowie die zu den sesshaften Arten gehörenden Lebewesen, die im nutzbaren Stadium entweder unbeweglich auf oder unter dem Meeresboden verbleiben oder sich nur in ständigem körperlichen Kontakt mit dem Meeresboden oder seinem Untergrund fortbewegen können; oder
b)
künstliche Inseln errichtet oder genutzt werden und Anlagen und Bauwerke für die in Buchstabe a genannten Zwecke errichtet oder genutzt werden.

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KG - Steuerrecht: Auflösung der von einer GmbH & Co. KG gebildeten Ansparrücklage für Existenzgründer

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GmbH & Co. KG kann keine Rücklage für Existenzgründer bilden, wenn an der Komplementär-GmbH kein Existenzgründer beteiligt ist-BFH vom 02.02.12-Az:IV R 16/09

Verdeckte Gewinnausschüttung: Grundlose Senkung der Darlehenszinsen

25.02.2012

Reduzierung von Darlehenszinsen und unregelmäßige Gehaltszahlungen als verdeckte Sacheinlage-FG Hamburg vom 22.03.11-Az:6 V 169/10

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zitiert oder wird zitiert von 30 §§.

wird zitiert von 23 §§ in anderen Gesetzen.

Einkommensteuergesetz - EStG | § 20


(1) Zu den Einkünften aus Kapitalvermögen gehören1.Gewinnanteile (Dividenden) und sonstige Bezüge aus Aktien, Genussrechten, mit denen das Recht am Gewinn und Liquidationserlös einer Kapitalgesellschaft verbunden ist, aus Anteilen an Gesellschaften m

Umsatzsteuergesetz - UStG 1980 | § 10 Bemessungsgrundlage für Lieferungen, sonstige Leistungen und innergemeinschaftliche Erwerbe


(1) Der Umsatz wird bei Lieferungen und sonstigen Leistungen (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 1) und bei dem innergemeinschaftlichen Erwerb (§ 1 Abs. 1 Nr. 5) nach dem Entgelt bemessen. Entgelt ist alles, was den Wert der Gegenleistung bildet, die der leistend

Einkommensteuergesetz - EStG | § 43 Kapitalerträge mit Steuerabzug


(1)1Bei den folgenden inländischen und in den Fällen der Nummern 5 bis 7 Buchstabe a und Nummern 8 bis 12 sowie Satz 2 auch ausländischen Kapitalerträgen wird die Einkommensteuer durch Abzug vom Kapitalertrag (Kapitalertragsteuer) erhoben:1.Kapitaler

Umwandlungssteuergesetz - UmwStG 1995 | § 20 Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens und der Gesellschaftsanteile


(1) 1Wird ein Betrieb oder Teilbetrieb oder ein Mitunternehmeranteil in eine unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtige Kapitalgesellschaft (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 des Körperschaftsteuergesetzes) eingebracht und erhält der Einbringende dafür neue Anteile an
wird zitiert von 6 anderen §§ im .

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 8 Ermittlung des Einkommens


(1) 1Was als Einkommen gilt und wie das Einkommen zu ermitteln ist, bestimmt sich nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes und dieses Gesetzes. 2Bei Betrieben gewerblicher Art im Sinne des § 4 sind die Absicht, Gewinn zu erzielen, und die Be

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 5 Befreiungen


(1) Von der Körperschaftsteuer sind befreit1.das Bundeseisenbahnvermögen, die staatlichen Lotterieunternehmen und der Erdölbevorratungsverband nach § 2 Absatz 1 des Erdölbevorratungsgesetzes vom 16. Januar 2012 (BGBl. I S. 74) in der jeweils geltende

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 4 Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts


(1) 1Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 6 sind vorbehaltlich des Absatzes 5 alle Einrichtungen, die einer nachhaltigen wirtschaftlichen Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen außerha

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 11 Auflösung und Abwicklung (Liquidation)


(1) 1Wird ein unbeschränkt Steuerpflichtiger im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 nach der Auflösung abgewickelt, so ist der im Zeitraum der Abwicklung erzielte Gewinn der Besteuerung zugrunde zu legen. 2Der Besteuerungszeitraum soll drei Jahre nicht
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Körperschaftsteuergesetz - KStG 1977 | § 1a Option zur Körperschaftsbesteuerung


(1) Auf unwiderruflichen Antrag sind für Zwecke der Besteuerung nach dem Einkommen eine Personenhandels- oder Partnerschaftsgesellschaft wie eine Kapitalgesellschaft (optierende Gesellschaft) und ihre Gesellschafter wie die nicht persönlich haftenden

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 04. Sept. 2017 - 1 K 1514/16

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Tenor 1. Die Klage wird abgewiesen. 2. Die Kosten des Verfahrens hat die Klägerin zu tragen. Tatbestand Streitig ist die Nichtigkeit eines Körperschaftsteuerbescheids. Falls er wirksam sein sollte, ist str

Finanzgericht München Urteil, 30. Apr. 2019 - 6 K 1185/18

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Finanzgericht München Urteil, 21. Juli 2015 - 6 K 3113/11

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Verwaltungsgericht München Urteil, 16. Juni 2016 - M 10 K 15.5639

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 23. Okt. 2018 - 1 K 723/18

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Finanzgericht Nürnberg Urteil, 30. Jan. 2018 - 1 K 655/16

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Finanzgericht München Urteil, 06. Juli 2017 - 11 K 411/13

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Finanzgericht München Urteil, 25. Okt. 2018 - 13 K 1241/17

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Bundesfinanzhof Urteil, 20. Sept. 2018 - IV R 6/16

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Tenor Auf die Revision der Kläger wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 15. Januar 2015  4 K 1102/14 aufgehoben.

Europäischer Gerichtshof Urteil, 21. Juni 2018 - C-480/16

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URTEIL DES GERICHTSHOFS (Fünfte Kammer) 21. Juni 2018 ( *1 ) „Vorlage zur Vorabentscheidung – Freier Kapital- und Zahlungsverkehr – Beschränkungen – Besteuerung von Dividenden, die an Organismen für gemeinsame Anlagen

Bundesfinanzhof EuGH-Vorlage, 13. Juni 2018 - XI R 6/17

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Tenor I. Dem Gerichtshof der Europäischen Union werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:

Bundesfinanzhof EuGH-Vorlage, 13. Juni 2018 - XI R 5/17

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Bundesfinanzhof Urteil, 25. Apr. 2018 - I R 59/15

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Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 10. Juni 2015 2 K 2305/10 wird bezüglich jener Verfahren als unbegründet zurückgewiesen, hinsichtlich derer die Klage al

Bundesfinanzhof Urteil, 18. Apr. 2018 - I R 37/16

bei uns veröffentlicht am 18.04.2018

Tenor Auf die Revision des Beklagten wird das Urteil des Finanzgerichts München, Außensenate Augsburg, vom 11. Mai 2016  6 K 2122/14 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. März 2018 - I R 12/16

bei uns veröffentlicht am 07.03.2018

Tenor Das Verfahren wegen gesonderter Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags zur Körperschaftsteuer zum 31. Dezember 2005, Gewerbesteuermessbetrags 2005, gesonderter Feststellung des vortra

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Feb. 2018 - VIII R 30/15

bei uns veröffentlicht am 28.02.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 3. März 2015  5 K 3703/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 30. Jan. 2018 - VIII R 20/14

bei uns veröffentlicht am 30.01.2018

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Hessischen Finanzgerichts vom 6. März 2014  4 K 456/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 29. Nov. 2017 - I R 83/15

bei uns veröffentlicht am 29.11.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Nürnberg vom 16. Juni 2015  1 K 1305/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 15. Nov. 2017 - I R 39/15

bei uns veröffentlicht am 15.11.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg, Außensenate Freiburg, vom 23. April 2015  3 K 1766/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 24. Okt. 2017 - II R 44/15

bei uns veröffentlicht am 24.10.2017

Tenor Die Revision des Klägers gegen das Urteil des Finanzgerichts Düsseldorf vom 24. Juni 2015  4 K 2086/14 Erb wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 27. Sept. 2017 - I R 65/15

bei uns veröffentlicht am 27.09.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Zwischenurteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 10. August 2015  6 K 201/14 und die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 18. Dezember 2013

Finanzgericht Hamburg Vorlagebeschluss, 29. Aug. 2017 - 2 K 245/17

bei uns veröffentlicht am 29.08.2017

Tenor 1. Das Verfahren wird ausgesetzt. 2. Es wird eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts darüber eingeholt, ob § 8c Satz 2 des Körperschaftsteuergesetzes in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14.08.2007 (Bund

Bundesfinanzhof Urteil, 03. Aug. 2017 - V R 62/16

bei uns veröffentlicht am 03.08.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin wird das Urteil des Finanzgerichts Rheinland-Pfalz vom 9. Juni 2016  6 K 1797/13 aufgehoben.

Bundesfinanzhof Urteil, 19. Juli 2017 - I R 87/15

bei uns veröffentlicht am 19.07.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 11. November 2015 13 K 2604/11 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 28. Juni 2017 - XI R 12/15

bei uns veröffentlicht am 28.06.2017

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 13. März 2015  9 K 2732/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesverfassungsgericht Beschluss, 29. März 2017 - 2 BvL 6/11

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Tenor 1. § 8c Satz 1 Körperschaftsteuergesetz in der Fassung des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 vom 14. August 2007 (Bundesgesetzblatt I Seite 1912) sowie § 8c Absatz 1 Satz 1 Körperschaftste

Bundesfinanzhof Urteil, 29. März 2017 - I R 73/15

bei uns veröffentlicht am 29.03.2017

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 20. August 2015  1 K 1689/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht des Landes Sachsen-Anhalt Urteil, 22. März 2017 - 3 K 383/16

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Tenor Die Bescheide über Körperschaftsteuer und Gewerbesteuermessbetrag 2010 vom 23. Juli 2015 sowie die hierzu ergangenen Einspruchsentscheidungen vom 17. März 2016 werden dahingehend abgeändert, dass die Körperschaftsteuer für 2010 unter Berück

Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg Urteil, 13. Feb. 2017 - 2 S 1610/15

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Tenor Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts Freiburg vom 24. Juni 2015 - 2 K 588/14 - wird zurückgewiesen.Der Kläger trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.Die Revision wird nicht zugelassen. Tatbestand   1 Der

Bundesfinanzhof Urteil, 25. Jan. 2017 - II R 26/16

bei uns veröffentlicht am 25.01.2017

Tenor Auf die Revision der Klägerin werden das Urteil des Finanzgerichts Köln vom 25. Mai 2016  7 K 291/16, die Einspruchsentscheidung des Beklagten vom 4. Januar 2016 und der Erbschaftsteuerbesche

Finanzgericht Mecklenburg-Vorpommern Urteil, 21. Dez. 2016 - 3 K 272/13

bei uns veröffentlicht am 21.12.2016

Tenor Die Klage wird abgewiesen. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens. Die Revision wird zugelassen. Der Streitwert beträgt … €. Tatbestand 1 Die Beteiligten streiten um die Aberkennung der Gemeinnützigkeit der Klägerin wegen.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Dez. 2016 - I R 76/14

bei uns veröffentlicht am 07.12.2016

Tenor Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Finanzgerichts Berlin-Brandenburg vom 12. November 2014  12 K 12320/12 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Dez. 2016 - I R 50/16

bei uns veröffentlicht am 06.12.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Niedersächsischen Finanzgerichts vom 28. Juni 2016  10 K 285/15 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Bundesfinanzhof Urteil, 07. Sept. 2016 - I R 57/14

bei uns veröffentlicht am 07.09.2016

Tenor Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 22. September 2014  10 K 1946/13 wird als unbegründet zurückgewiesen.

Finanzgericht Hamburg Urteil, 22. Juni 2016 - 2 K 250/14

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Tatbestand 1 Streitig ist, ob eine gesonderte und einheitliche Feststellung der Besteuerungsgrundlagen zu erfolgen hat. 2 Die Klägerin ist eine im November 2013 gegründete Personenhandelsgesellschaft, deren Unternehmensgegenstand das Halten u

Finanzgericht Münster Urteil, 17. Juni 2016 - 9 K 593/13 K,G,F

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Tenor Unter Änderung des Körperschaftsteuerbescheids 2009 vom 07.04.2011, des Gewerbesteuermessbescheides 2009 vom 05.05.2011, des Körperschaftsteuerbescheides 2010 vom 14.11.2011 und des entsprechenden Gewerbesteuermessbescheides 2010, des Körpersc

Finanzgericht Köln Urteil, 25. Mai 2016 - 7 K 291/16

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Finanzgericht Baden-Württemberg Urteil, 08. Apr. 2016 - 10 K 1439/14

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Tenor 1. Der Bescheid über Körperschaftsteuer und Solidaritätszuschlag vom 7. August 2013 für das Jahr 2007 sowie die Einspruchsentscheidung vom 24. Februar 2014 für das Jahr 2007 undder Bescheid über Gewerbesteuermessbetrag vom 7. August 2013 für d

Bundesfinanzhof Urteil, 06. Apr. 2016 - I R 19/14

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Finanzgericht Düsseldorf Urteil, 18. März 2016 - 6 K 2099/13 KE

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