Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts - KrArchG | § 2 Übernahme von Unterlagen der Heimatortskarteien
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Gesetz über die zentrale Archivierung von Unterlagen aus dem Bereich des Kriegsfolgenrechts Inhaltsverzeichnis
(1) Das Lastenausgleichsarchiv übernimmt die Unterlagen der Heimatortskarteien des Kirchlichen Suchdienstes.
(2) Der Kirchliche Suchdienst übergibt die Bestände seiner Heimatortskarteien dem Lastenausgleichsarchiv, sobald die ihm von der Bundesrepublik Deutschland übertragenen Aufgaben abgeschlossen sind.
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published on 23/09/2014 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das aufgrund der mündlichen Verhandlung vom 26. Februar 2014 ergangene Urteil des Verwaltungsgerichts Koblenz wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil i
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