§ 72Amtlich · § 5 UrhG
Eigentum an zurückgegebenem Kulturgut
Zeitreise: 17.07.2025‹ § 71
Wer Eigentümer des Kulturgutes ist, das unrechtmäßig ausgeführt worden ist und in das Bundesgebiet zurückgegeben worden ist, bestimmt sich nach den deutschen Sachvorschriften.
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