Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 55 Entscheidung über die Vollstreckbarkeit

(1) Über die Vollstreckbarkeit entscheidet das Landgericht durch Beschluß. Soweit das ausländische Erkenntnis für vollstreckbar erklärt wird, sind das Erkenntnis sowie Art und Höhe der zu vollstreckenden Sanktion in der Entscheidungsformel anzugeben.

(2) Gegen den Beschluß des Landgerichts können die Staatsanwaltschaft bei dem Landgericht, die verurteilte Person und Dritte, die für den Fall der Vollstreckung von ausländischen Anordnungen der Einziehung Rechte an einem Gegenstand geltend gemacht haben, sofortige Beschwerde einlegen. Für das weitere Verfahren gilt § 42 entsprechend.

(3) Die rechtskräftigen Entscheidungen des Gerichts sind dem Bundeszentralregister durch Übersendung einer Ausfertigung mitzuteilen. Dies gilt nicht, soweit die in dem ausländischen Erkenntnis verhängte Sanktion in eine Geldbuße umgewandelt worden ist oder die rechtskräftige Entscheidung ausschließlich eine Anordnung der Einziehung zum Gegenstand hatte. Ist das ausländische Erkenntnis im Bundeszentralregister einzutragen, so ist die Entscheidung über die Vollstreckbarkeit bei der Eintragung zu vermerken. Die §§ 12 bis 16 des Bundeszentralregistergesetzes gelten entsprechend.

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zitiert oder wird zitiert von 4 §§.

wird zitiert von 2 anderen §§ im .

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 90h Gerichtliche Entscheidung


(1) Über die Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 90f Absatz 2, 3 und 4 entscheidet das Landgericht durch Beschluss. (2) Sind die Vorschriften über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die verurteilte Person nach § 90f Absatz 3

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 84g Gerichtliche Entscheidung


(1) Über die Anträge auf gerichtliche Entscheidung nach § 84e Absatz 2 und 3 entscheidet das Landgericht durch Beschluss. (2) Sind die Vorschriften über den Antrag auf gerichtliche Entscheidung durch die verurteilte Person nach § 84e Absatz 3 Sat
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Bundeszentralregistergesetz - BZRG | § 12 Nachträgliche Entscheidungen nach allgemeinem Strafrecht


(1) In das Register sind einzutragen 1. die nachträgliche Aussetzung der Strafe, eines Strafrestes oder einer Maßregel der Besserung und Sicherung; dabei ist das Ende der Bewährungszeit oder der Führungsaufsicht zu vermerken,2. die nachträgliche Unte
zitiert 1 andere §§ aus dem .

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 42 Anrufung des Bundesgerichtshofes


(1) Hält das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes für geboten, um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, oder will es von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder einer nach dem Inkrafttreten dieses Ge

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12 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren .

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. Jan. 2014 - 4 ARs 9/13

bei uns veröffentlicht am 13.01.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS 4 ARs 9/13 vom 13. Januar 2014 BGHSt: ja BGHR: ja Nachschlagewerk: ja Veröffentlichung: ja ___________________________ ÜberstÜbk § 11 IRG § 54 1. Im Geltungsbereich des Übereinkommens über die Überstellun

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 24. Mai 2018 - 1 Ws 67/17

bei uns veröffentlicht am 24.05.2018

Tenor Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft U. gegen den Beschluss des Landgerichts U. vom 05. Januar 2017 wird als unbegründet verworfen. Die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Verurteilten fallen der Staatska

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 20. Feb. 2017 - 1 Ws 206/16

bei uns veröffentlicht am 20.02.2017

Tenor 1. Auf die sofortige Beschwerde des Verurteilten wird der Beschluss des Landgerichts W. vom 07. September 2016 aufgehoben. 2. Das Vollstreckungsübernahmeverfahren aufgrund des Vollstreckungsübernahmeersuchens des rumänischen Justizmin

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 01. Feb. 2017 - 1 Ws 11/17

bei uns veröffentlicht am 01.02.2017

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen Ziff. 2 des Beschlusses des Landgerichts - 12. Strafvollstreckungskammer - Tübingen vom 23. Dezember 2016 wird als unbegründet v e r w o r f e n . 2. Der Beschwerdeführer trä

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 31. Jan. 2017 - 1 Ws 235/16

bei uns veröffentlicht am 31.01.2017

Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss des Landgerichts I. vom 31. Oktober 2016 wird kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Gründe   I. 1 H. U. - ein deutscher Staatsangehöriger - wurde durch Urteil der

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 06. Juni 2016 - 1 Ws 84/15

bei uns veröffentlicht am 06.06.2016

Tenor Die sofortigen Beschwerden des Verurteilten und der Staatsanwaltschaft G. gegen den Beschluss des Landgerichts G. vom 12. März 2015 werden jeweils kostenpflichtig als unbegründet verworfen. Gründe   I. 1 Der in G. geborene deutsc

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 20. Jan. 2016 - 2 Ws 562/15

bei uns veröffentlicht am 20.01.2016

Tenor Der angefochtene Beschluss wird aufgehoben. Die Vollstreckung der gegen den Betroffenen ergangenen rechtskräftigen Entscheidung des niederländischen Staatsrates – Senat für Verwaltungsrechtsprechung – vom 27.06.2012 (Az. 201111283/V6), mit dem

Oberlandesgericht Köln Beschluss, 16. Apr. 2014 - 2 Ws 143/14

bei uns veröffentlicht am 16.04.2014

Tenor Die sofortige Beschwerde der Staatsanwaltschaft wird auf Kosten der Staatskasse, die auch die dem Betroffenen entstandenen notwendigen Auslagen zu tragen hat, verworfen. 1Gründe: 2I. 3Das niederländische Justizministerium hat mit Schreiben vo

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 06. März 2014 - 2 Ws 65/13

bei uns veröffentlicht am 06.03.2014

Tenor 1. Die sofortige Beschwerde ist gegenstandslos, soweit das Landgericht Münster in dem angefochtenen Beschluss entsprechend dem japanischen Erkenntnis auch eine Geldstrafe von 360 Tagessätzen zu je 136,- € festgesetzt hat. 2. Im Übrigen wird di

Oberlandesgericht Koblenz Beschluss, 30. Nov. 2010 - 1 Ws 541/10

bei uns veröffentlicht am 30.11.2010

weitere Fundstellen ... Tenor Die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der 8. kleinen Strafkammer als Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Mainz vom 6. September 2010 wird auf seine Kosten als unbegründet verworfen. G

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 02. Aug. 2010 - I Ws 128/10

bei uns veröffentlicht am 02.08.2010

Tenor Der Antrag wird auf Kosten des Beschwerdeführers (§ 77 Abs. 1 IRG, § 473 Abs. 1 Satz 1 StPO) zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Senat hat mit Beschluss vom 08.06.2010 die sofortige Beschwerde des Verurteilten gegen den Beschluss der I. Gro

Oberlandesgericht Stuttgart Beschluss, 14. Feb. 2003 - 3 Ws 11/02

bei uns veröffentlicht am 14.02.2003

Tatbestand   1  Der Verurteilte war 1992 in K. (Republik Polen) an einen Verkehrsunfall beteiligt, bei dem er und sein Mitfahrer erheblich verletzt und die vier Insassen des anderen unfallbeteiligten Wagens getötet wurden. Gegen Leis

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(1) Hält das Oberlandesgericht eine Entscheidung des Bundesgerichtshofes für geboten, um eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung zu klären, oder will es von einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes oder einer nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes...