Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 24 Aufhebung des Auslieferungshaftbefehls

(1) Der Auslieferungshaftbefehl ist aufzuheben, sobald die Voraussetzungen der vorläufigen Auslieferungshaft oder der Auslieferungshaft nicht mehr vorliegen oder die Auslieferung für unzulässig erklärt wird.

(2) Der Auslieferungshaftbefehl ist auch aufzuheben, wenn die Staatsanwaltschaft bei dem Oberlandesgericht dies beantragt. Gleichzeitig mit dem Antrag ordnet sie die Freilassung des Verfolgten an.

ra.de-OnlineKommentar zu § 3b LAnpG

OnlineKommentar schreiben

0 OnlineKommentare

Referenzen - Gesetze | § 3b LAnpG

§ 3b LAnpG zitiert oder wird zitiert von 1 §§.

§ 3b LAnpG wird zitiert von 1 anderen §§ im Landwirtschaftsanpassungsgesetz.

Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 68 Rücklieferung


(1) Ein Verfolgter, der für ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn geführtes Strafverfahren auf Ersuchen unter der Bedingung späterer Rücklieferung vorübergehend ausgeliefert worden ist, wird zum vereinbarten Zeitpunkt an den ersuchten Staa

Referenzen - Urteile | § 3b LAnpG

Urteil einreichen

8 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 3b LAnpG.

Oberlandesgericht München Beschluss, 09. Jan. 2018 - 1 AR 319/17

bei uns veröffentlicht am 09.01.2018

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten nach Griechenland wegen der im Europäischen Haftbefehl der Staatsanwaltschaft bei dem Berufungsgericht Patras vom 22.02.2017, Gz.: ., niedergelegten Tatvorwürfe ist derzeit u n z u l ä s s i g

Oberlandesgericht München Beschluss, 14. Dez. 2015 - 1 AR 392/15

bei uns veröffentlicht am 14.12.2015

Gründe Oberlandesgericht München Az.: 1 AR 392/15 31 Ausl 1281/15 Generalstaatsanwaltschaft München 1 AR 392/15 Leitsatz Angewendete Vorschriften: OLG München, 1. Strafsenat, Beschluss vom 14.12.2015 -1 AR 392/

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 16. Feb. 2018 - 20 OLGAusl 37/17

bei uns veröffentlicht am 16.02.2018

Tenor 1. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft, die gegen den Verfolgten vollzogene vorläufige Auslieferungshaft als Auslieferungshaft fortdauern zu lassen, wird zurückgewiesen. 2. Der Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 22.12.2017 wi

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 23. Aug. 2016 - 2 Ausl 125/16

bei uns veröffentlicht am 23.08.2016

Tenor 1. Der förmliche Auslieferungshaftbefehl des Senats vom 02. August 2016 wird aufgehoben. 2. Die Auslieferung des Verfolgten nach Rumänien zur Strafvollstreckung wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Landgerichts Bacau vom 23. April

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 18. Aug. 2016 - 2 Ausl. 111/15

bei uns veröffentlicht am 18.08.2016

Tenor 1. Die Auslieferung des Verfolgten zur Strafvollstreckung nach Rumänien wegen der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Gerichts in Arad/Rumänien vom 26.03.2015 (Az.: 1552/55/2014) i.V.m. dem Urteil des Gerichts in Arad vom 30.09.2014 (Az.: 1

Oberlandesgericht Rostock Beschluss, 15. Feb. 2016 - 20 OLGAusl 21/15

bei uns veröffentlicht am 15.02.2016

Tenor Der Senat ist zu einer Entscheidung derzeit nicht berufen. Gründe I. 1 Die rumänischen Justizbehörden betreiben auf der Grundlage des Europäischen Haftbefehls des Landgerichts Arges vom 08.04.2015 - Nr. 20/UP/2015 - Aktenzeichen 137

Oberlandesgericht Hamm Beschluss, 29. Okt. 2015 - 2 Ausl. 105/15

bei uns veröffentlicht am 29.10.2015

Tenor Die Auslieferung des Verfolgten nach Rumänien zur Strafvollstreckung auf der Grundlage der ihm in dem Europäischen Haftbefehl des Amtsgerichts Corabia vom 13.02.2012  (Nr. 1/13.02.2012; 2557/213/2011) i.v.m. dem Urteil des Amtsgerichts Corabia

Oberlandesgericht Karlsruhe Beschluss, 29. Jan. 2015 - 1 AK 16/11

bei uns veröffentlicht am 29.01.2015

Tenor 1. Der Beschluss des Senats vom 10. November 2011, mit welchem die Auslieferung des Verfolgten nach Polen zur Strafverfolgung aufgrund des Europäischen Haftbefehls des Bezirksgerichts in B. vom 11. Oktober 2010 für zulässig erklärt wurde, wird