Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen - IRG | § 19 Vorläufige Festnahme
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Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen Inhaltsverzeichnis
Liegen die Voraussetzungen eines Auslieferungshaftbefehls vor, so sind die Staatsanwaltschaft und die Beamten des Polizeidienstes zur vorläufigen Festnahme befugt. Unter den Voraussetzungen des § 127 Abs. 1 Satz 1 der Strafprozeßordnung ist jedermann zur vorläufigen Festnahme berechtigt.
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(1) Ein Verfolgter, der für ein im Geltungsbereich dieses Gesetzes gegen ihn geführtes Strafverfahren auf Ersuchen unter der Bedingung späterer Rücklieferung vorübergehend ausgeliefert worden ist, wird zum vereinbarten Zeitpunkt an den ersuchten Staa
{{shorttitle}} wird zitiert von {{count_recursive}} anderen §§ im {{customdata_jurabk}}.
(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen. Die Festste
{{shorttitle}} zitiert {{count_recursive}} §§ in anderen Gesetzen.
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published on 13/07/2017 00:00
Tenor
Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe auf Erlass eines - vorläufigen - Auslieferungshaftbefehls wird abgelehnt.
Die sofortige Freilassung des Verfolgten wird angeordnet, soweit keine Haftanordnung in anderer Sache besteht.
Gr
published on 16/09/2010 00:00
Tenor
Die Beschlüsse des Amtsgerichts Tiergarten vom 13. September 2006 - 381 Gs 552/06 - sowie des Kammergerichts vom 18. Juni 2007 - (4) Ausl. A. 915/06 (183/06) - verletzen den Beschwerdef
published on 31/08/2006 00:00
Tenor
1. Der Antrag der Generalstaatsanwaltschaft Karlsruhe auf Erlass
eines vorläufigen Auslieferungshaftbefehls wird abgelehnt.
2. Der Verfolgte ist unverzüglich aus der Haft zu entlassen.
Gründe
1
Dem Antrag der General
published on 18/08/2005 00:00
Tenor
Auf Antrag der Verfolgten vom 11. Juli 2005 wird ihr Rechtsanwalt L. zum Beistand zu bestellt.
Gründe
I.
1
Gegen die Verfolgte bestand in Ungarn ein Europäischer Haftbefehl des Städtischen Gerichts in S./Ungarn
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