Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung - InsVV | § 4 Geschäftskosten, Haftpflichtversicherung

(1) Mit der Vergütung sind die allgemeinen Geschäftskosten abgegolten. Zu den allgemeinen Geschäftskosten gehört der Büroaufwand des Insolvenzverwalters einschließlich der Gehälter seiner Angestellten, auch soweit diese anläßlich des Insolvenzverfahrens eingestellt worden sind. Unberührt bleibt das Recht des Verwalters, zur Erledigung besonderer Aufgaben im Rahmen der Verwaltung für die Masse Dienst- oder Werkverträge abzuschließen und die angemessene Vergütung aus der Masse zu zahlen.

(2) Besondere Kosten, die dem Verwalter im Einzelfall, zum Beispiel durch Reisen, tatsächlich entstehen, sind als Auslagen zu erstatten. Für die Übertragung der Zustellungen im Sinne des § 8 Absatz 3 der Insolvenzordnung gilt Nummer 9002 des Kostenverzeichnisses zum Gerichtskostengesetz entsprechend.

(3) Mit der Vergütung sind auch die Kosten einer Haftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme bis zu 2 000 000 Euro pro Versicherungsfall und mit einer Jahreshöchstleistung bis zu 4 000 000 Euro abgegolten. Ist die Verwaltung mit einem darüber hinausgehenden Haftungsrisiko verbunden, so sind die Kosten einer entsprechend höheren Versicherung als Auslagen zu erstatten.

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Insolvenzrecht: Zur Kostentragungspflicht der Masse für ein Gläubigerinformationssystem

18.08.2016

Die Kosten für ein Gläubigerinformationssystem sind auch dann, wenn sie einem einzelnen Verfahren zuordenbar sind, nicht zusätzlich zur Vergütung des Verwalters aus der Masse aufzubringen.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Festsetzung der Vergütung eines Insolvenzverwalters

13.01.2015

Die dem Verwalter zustehende Vergütung muss insgesamt einen seiner Qualifikation und seiner Tätigkeit angemessenen Umfang erreichen muss.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Zur Abgeltung von Steuererklärungen im vereinfachten Insolvenzverfahren

07.01.2014

Im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, einfach zu erstellende Steuererklärungen sind mit der Regelvergütung abgegolten.
Insolvenzrecht

Insolvenzrecht: Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf eigenen Antrag setzt einen wichtigen Grund voraus

30.04.2012

dieser liegt vor, wenn die Fortsetzung der Tätigkeit für das Mitglied des Ausschusses unzumutbar ist-BGH vom 29.03.12-Az:IX ZB 310/11
Insolvenzrecht

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wird zitiert von 1 anderen §§ im .

Insolvenzrechtliche Vergütungsverordnung - InsVV | § 8 Festsetzung von Vergütung und Auslagen


(1) Die Vergütung und die Auslagen werden auf Antrag des Insolvenzverwalters vom Insolvenzgericht festgesetzt. Die Festsetzung erfolgt für Vergütung und Auslagen gesondert. Der Antrag soll gestellt werden, wenn die Schlußrechnung an das Gericht gesan
zitiert 1 §§ in anderen Gesetzen.

Insolvenzordnung - InsO | § 8 Zustellungen


(1) Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen, ohne dass es einer Beglaubigung des zuzustellenden Schriftstücks bedarf. Sie können dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Zustellungsadressaten zur Post gegeben wird; § 184

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Bundesgerichtshof Urteil, 24. Sept. 2009 - IX ZR 234/07

bei uns veröffentlicht am 24.09.2009

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES TEILURTEIL IX ZR 234/07 Verkündet am: 24. September 2009 Preuß Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 54, 55 Abs

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Nov. 2009 - IX ZB 261/08

bei uns veröffentlicht am 19.11.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 261/08 vom 19. November 2009 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR ja InsO § 207 Abs. 1; § 209 Abs. 1 Bei eingetretener Masseunzulänglichkeit hat die Berichtigung der Kosten de

Bundesgerichtshof Beschluss, 13. März 2014 - IX ZB 204/11

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 204/11 vom 13. März 2014 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Vill, Dr. Fischer und Grupp am 13. M

Bundesgerichtshof Beschluss, 18. Dez. 2003 - IX ZB 50/03

bei uns veröffentlicht am 18.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 50/03 vom 18. Dezember 2003 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 7; ZPO § 574 Abs. 2, § 577 Abs. 2 Satz 2 a) Wird eine Insolvenzrechtsbeschwerde mit ein

Bundesgerichtshof Beschluss, 25. Okt. 2012 - IX ZB 242/11

bei uns veröffentlicht am 25.10.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 242/11 vom 25. Oktober 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 8 Abs. 3 Satz 2, § 19 Abs. 1; GG Art. 20 Abs. 3 Die durch die Änderungsverordnung vom 4. Okto

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Jan. 2012 - IX ZB 25/11

bei uns veröffentlicht am 19.01.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 25/11 vom 19. Januar 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Raebel, Prof. Dr. Gehrlein, Grupp und die Richterin Möhr

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 64/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 64/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren ECLI:DE:BGH:2016:140716BIXZB64.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrle

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 63/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 63/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren ECLI:DE:BGH:2016:140716BIXZB63.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein,

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 85/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 85/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren ECLI:DE:BGH:2016:140716BIXZB85.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein,

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 68/15

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BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 68/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren ECLI:DE:BGH:2016:140716BIXZB68.15.0 Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser und die Richter Prof. Dr. Gehrle

Bundesgerichtshof Beschluss, 02. Juli 2009 - V ZB 122/08

bei uns veröffentlicht am 02.07.2009

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS V ZB 122/08 vom 2. Juli 2009 in dem Zwangsverwaltungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja ZwVwV § 17 Abs. 3, § 21 Abs. 2 Honorare eines von dem Zwangsverwalter beauftragten Rechtsanwalts müssen

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. Mai 2008 - IX ZB 303/05

bei uns veröffentlicht am 29.05.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 303/05 vom 29. Mai 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO §§ 63, 64; InsVV § 5 a) Die Vergütung des Sonderinsolvenzverwalters wird durch das Insolvenzgericht fest

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Nov. 2013 - IX ZB 161/11

bei uns veröffentlicht am 14.11.2013

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 161/11 vom 14. November 2013 in dem vereinfachten Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 13 Im Verhältnis zur Größe des Verfahrens wenige, einfach zu erstellende Steuer

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2003 - IX ZB 48/03

bei uns veröffentlicht am 04.12.2003

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 48/03 vom 4. Dezember 2003 in dem Insolvenzeröffnungsverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63; InsVV § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, §§ 9, 10; ZPO § 104 Abs. 1 Satz 2; BGB §§ 286, 288 Di

Bundesgerichtshof Beschluss, 10. Juli 2008 - IX ZB 152/07

bei uns veröffentlicht am 10.07.2008

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 152/07 vom 10. Juli 2008 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 8 Abs. 3 Fassung: 13. Dezember 2001 Hat das Beschwerdegericht bei der Bemessung eines Zuschlags für

Bundesgerichtshof Beschluss, 08. März 2012 - IX ZB 162/11

bei uns veröffentlicht am 08.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 162/11 vom 8. März 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsVV § 3 Abs. 1, § 4 Abs. 2, § 8 Abs. 3 a) Für die Geschäftsführung, die den Verwalter stärker als in e

Bundesgerichtshof Beschluss, 28. Sept. 2006 - IX ZB 4/04

bei uns veröffentlicht am 28.09.2006

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 4/04 vom 28. September 2006 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch die Richter Dr. Ganter, Raebel, Dr. Kayser, Cierniak und Dr. Fischer am 28. September 2006 beschlossen: A

Bundesgerichtshof Beschluss, 29. März 2012 - IX ZB 310/11

bei uns veröffentlicht am 29.03.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 310/11 vom 29. März 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 70, InsVV § 18 Abs. 1 a) Die Entlassung eines Mitglieds des Gläubigerausschusses auf seinen eigen

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - IX ZB 23/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 23/11 vom 19. April 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - IX ZB 18/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 18/11 vom 19. April 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 19. Apr. 2012 - IX ZB 19/11

bei uns veröffentlicht am 19.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 19/11 vom 19. April 2012 in dem Insolvenzverfahren Der IX. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat durch den Vorsitzenden Richter Prof. Dr. Kayser, die Richter Prof. Dr. Gehrlein, Dr. Fischer, Grupp und die Richterin

Bundesgerichtshof Beschluss, 26. Apr. 2012 - IX ZB 31/11

bei uns veröffentlicht am 26.04.2012

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 31/11 vom 26. April 2012 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 313 Abs. 1 Satz 3, § 59 Abs. 1 Satz 1 Der Insolvenzverwalter/Treuhänder ist verpflichtet, dem Inso

Amtsgericht Deggendorf Urteil, 22. Sept. 2014 - 3 C 713/14

bei uns veröffentlicht am 22.09.2014

Tenor I. Die Zwangsvollstreckung aus der vollstreckbaren Ausfertigung des Beschlusses des Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Deggendorf vom 02.12.2013, Az.: 1 IN 321/07, wird bis zur Erteilung der Zustimmung zur Schlussverteilung durch das I

Bundesgerichtshof Beschluss, 22. Nov. 2018 - IX ZB 14/18

bei uns veröffentlicht am 22.11.2018

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 14/18 vom 22. November 2018 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 63; BGB § 654 a) Ein Insolvenzverwalter, der zum Nachteil der Masse eine strafbare Un

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Dez. 2017 - IX ZB 65/16

bei uns veröffentlicht am 14.12.2017

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 65/16 vom 14. Dezember 2017 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 64 Abs. 2 Satz 1 Setzt das Insolvenzgericht die Vergütung und die zu erstattenden Auslagen des Ins

Bundesgerichtshof Beschluss, 14. Juli 2016 - IX ZB 62/15

bei uns veröffentlicht am 14.07.2016

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB 62/15 vom 14. Juli 2016 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja InsO § 55 Abs. 1 Nr. 1; InsVV § 4 Abs. 1, 2, § 8 Abs. 3 Die Kosten für ein Gläubigerinformationssystem sin

Amtsgericht Wuppertal Beschluss, 23. März 2015 - 145 IN 458/14

bei uns veröffentlicht am 23.03.2015

Tenor In dem Insolvenzverfahren werden die Vergütung und Auslagen des vorläufigen Sachwalters wie folgt festgesetzt: Vergütung 73.216,80 EUR Auslagen, die der regulären Mehrwertsteuer von 19 % unterliegen       375,00 EUR Zwischensumme 73.591

Bundesgerichtshof Beschluss, 04. Dez. 2014 - IX ZB 60/13

bei uns veröffentlicht am 04.12.2014

BUNDESGERICHTSHOF BESCHLUSS IX ZB60/13 vom 4. Dezember 2014 in dem Insolvenzverfahren Nachschlagewerk: ja BGHZ: nein BGHR: ja GG Art. 12 Abs. 1; InsO § 63 Abs. 1; InsVV § 2 Abs. 1, § 3 Abs. 1 Die Festsetzung der Vergütung des Ins

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 23. Okt. 2014 - 27 U 54/13

bei uns veröffentlicht am 23.10.2014

Tenor Die Berufungen des Klägers gegen das am 22. März 2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Bochum und gegen das am 7. Juni 2013 verkündete Ergänzungsurteil werden zurückgewiesen. Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits e

Oberlandesgericht Hamm Urteil, 13. März 2014 - 27 U 52/13

bei uns veröffentlicht am 13.03.2014

Tenor Auf die Berufung des Klägers wird das am 13.02.2013 verkündete Urteil der 4. Zivilkammer des Landgerichts Arnsberg teilweise abgeändert. Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 16.357,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem

Landgericht Münster Beschluss, 03. Feb. 2014 - 05 T 318/13

bei uns veröffentlicht am 03.02.2014

Tenor Der Vergütungsbeschluss vom 19.04.2013 wird abgeändert und wie folgt neugefasst: Die Vergütung und Auslagen des Beteiligten zu 2) werden wie folgt festgesetzt: Regelvergütung:                                            43.799,40 Euro Zuschläge

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(1) Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen, ohne dass es einer Beglaubigung des zuzustellenden Schriftstücks bedarf. Sie können dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Zustellungsadressaten zur Post gegeben wird; § 184 Abs. 2 Satz 1...
(1) Die Zustellungen erfolgen von Amts wegen, ohne dass es einer Beglaubigung des zuzustellenden Schriftstücks bedarf. Sie können dadurch bewirkt werden, dass das Schriftstück unter der Anschrift des Zustellungsadressaten zur Post gegeben wird; § 184 Abs. 2 Satz 1...