Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 53 Anwendungsbereich

(1) Die Leistungen der Technischen Ausrüstung umfassen die Fachplanungen für Objekte.

(2) Zur Technischen Ausrüstung gehören folgende Anlagengruppen:

1.
Abwasser-, Wasser- und Gasanlagen,
2.
Wärmeversorgungsanlagen,
3.
Lufttechnische Anlagen,
4.
Starkstromanlagen,
5.
Fernmelde- und informationstechnische Anlagen,
6.
Förderanlagen,
7.
nutzungsspezifische Anlagen und verfahrenstechnische Anlagen,
8.
Gebäudeautomation und Automation von Ingenieurbauwerken.

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Referenzen - Gesetze | § 53 HOAI 2013

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Honorarordnung für Architekten und Ingenieure - HOAI 2013 | § 41 Anwendungsbereich


Ingenieurbauwerke umfassen: 1. Bauwerke und Anlagen der Wasserversorgung,2. Bauwerke und Anlagen der Abwasserentsorgung,3. Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus ausgenommen Freianlagen nach § 39 Absatz 1,4. Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung

Referenzen - Urteile | § 53 HOAI 2013

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5 Urteil(e) in unserer Datenbank zitieren § 53 HOAI 2013.

Bundesgerichtshof Urteil, 23. Feb. 2006 - VII ZR 168/04

bei uns veröffentlicht am 23.02.2006

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 168/04 Verkündet am: 23. Februar 2006 Heinzelmann, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Der VII. Zivilsenat des Bundesgerichtsh

Bundesgerichtshof Urteil, 11. Dez. 2008 - VII ZR 235/06

bei uns veröffentlicht am 11.12.2008

BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL VII ZR 235/06 Verkündet am: 11. Dezember 2008 Seelinger-Schardt, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle in dem Rechtsstreit Nachschlagewerk: ja BGHZ: nei

Schleswig-Holsteinisches Oberlandesgericht Beschluss, 25. Aug. 2017 - 54 Verg 3/17

bei uns veröffentlicht am 25.08.2017

Tenor Der Antrag der Beschwerdeführerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung der sofortigen Beschwerde wird zurückgewiesen. Gründe I. 1 Der Beschwerdegegner veröffentlichte unter dem 12.04.2017 im Amtsblatt der Europäischen Un

Oberlandesgericht Naumburg Urteil, 13. Apr. 2017 - 1 U 48/11

bei uns veröffentlicht am 13.04.2017

Tenor Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Landgerichts Magdeburg vom 26.04.2011 abgeändert und wie folgt neu gefasst: Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 121.951,81 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten übe

Oberlandesgericht Düsseldorf Beschluss, 11. Dez. 2013 - VII-Verg 22/13

bei uns veröffentlicht am 11.12.2013

Tenor Auf die sofortige Beschwerde der Antragstellerin wird der Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 17.07.2013, VK 6/13, aufgehoben.Dem Antragsgegner wird untersagt, im vorliegenden Vergabeverfahren einen Zuschlag zu ert