Handelsgesetzbuch - HGB | § 596 Gesicherte Forderungen
Handelsgesetzbuch - HGB | § 596 Gesicherte Forderungen
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Handelsgesetzbuch Inhaltsverzeichnis
(1) Die Gläubiger folgender Forderungen haben die Rechte eines Schiffsgläubigers:
- 1.
Heuerforderungen des Kapitäns und der übrigen Personen der Schiffsbesatzung; - 2.
öffentliche Schiffs-, Schifffahrts- und Hafenabgaben sowie Lotsgelder; - 3.
Schadensersatzforderungen wegen der Tötung oder Verletzung von Menschen sowie wegen des Verlusts oder der Beschädigung von Sachen, sofern diese Forderungen aus der Verwendung des Schiffes entstanden sind; ausgenommen sind jedoch Forderungen wegen des Verlusts oder der Beschädigung von Sachen, wenn die Forderungen aus einem Vertrag hergeleitet werden oder auch aus einem Vertrag hergeleitet werden können; - 4.
Forderungen auf Bergelohn, auf Sondervergütung und auf Bergungskosten; Forderungen gegen den Eigentümer des Schiffes und gegen den Gläubiger der Fracht auf einen Beitrag zur Großen Haverei; Forderungen wegen der Beseitigung des Wracks; - 5.
Forderungen der Träger der Sozialversicherung einschließlich der Arbeitslosenversicherung gegen den Reeder.
(2) Absatz 1 Nummer 3 ist nicht auf Ansprüche anzuwenden, die auf die radioaktiven Eigenschaften oder eine Verbindung der radioaktiven Eigenschaften mit giftigen, explosiven oder sonstigen gefährlichen Eigenschaften von Kernbrennstoffen oder radioaktiven Erzeugnissen oder Abfällen zurückzuführen sind.
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15 Referenzen - Urteile | {{shorttitle}}
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published on 23/02/2017 00:00
Tenor
1. Die Berufung der Klagepartei gegen das Urteil des Landgerichts München I vom 24.05.2016, Aktenzeichen 28 O 14209/14, wird zurückgewiesen.
2. Die Klagepartei hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen.
3. Das i
published on 29/09/2016 00:00
Tenor
Die Berufung der Klägerin gegen das Urteil des Landgerichts Dortmund vom 07.08.2015 – 3 O 149/14 – wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt nachgela
published on 01/07/2016 00:00
Tenor
1. Die Klage wird abgewiesen.
2. Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
3. Die Kosten der Nebenintervention fallen dem Kläger zur Last.
4. Das Urteil ist für gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweil
published on 17/06/2016 00:00
Tenor
I. Die Klage wird abgewiesen.
II. Die Kosten des Rechtsstreits fallen dem Kläger zur Last.
III. Der Kläger hat die durch die Nebenintervention entstandenen Kosten zu tragen.
IV. Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe v
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